Niederlage für die Bundesregierung vor dem EuGH: Das Gericht verurteilt Deutschland, weil es zu viel Rücksicht auf die Autoindustrie nahm. Giftige Treibhausgase in Klimaanlagen von Daimler-Fahrzeugen hätten früher verboten werden müssen.
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Das EU-Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse auch in Brüssel statt in Straßburg ausüben, wenn das für einen reibungslosen Ablauf des Haushaltsverfahren geboten ist, entschied der EuGH.
Vor 80 Jahren wurde das Münchener Abkommen zulasten der Tschechoslowakei geschlossen. Heute steht es symbolisch für gescheiterte Appeasement-Politik. Mit drei deutschen Gerichtsentscheidungen lassen sich seine konkreten Folgen illustrieren.
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Der nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem EGMR mit seiner Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Deutschland habe durch die Abschiebung nicht die Menschenrechte des Mannes verletzt.
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Der inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan ist mit einer Beschwerde über angebliche Misshandlungen im Gefängnis gescheitert. Der EGMR wies seinen Antrag zurück, da keine Anzeichen bestünden, die den Verdacht der Folter begründeten.
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Seit 2013 muss grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer oder -mieter den Rundfunkbeitrag an die öffentlich-rechtlichen Anstalten zahlen. Auch diese Änderung bei der Finanzierung ist mit dem Europarecht vereinbar, so der Generalanwalt am EuGH.
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Das Europäische Parlament verweigerte Journalisten zu Recht den Zugang zu bestimmten Dokumenten, so das EuG. Sie hätten nicht ausreichend begründet, warum sie die Informationen haben wollten.
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Polen wird sich wegen seines umstrittenen Gesetzes zur Zwangspensionierung von Richtern vor dem EuGH verantworten müssen. Ob drohende Strafzahlungen Bewegung in den Streit um den Schutz der Rechtsstaatlichkeit bringen?
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