Das BMAS hat die auslaufende Rechtsverordnung für den Arbeitsschutz in Zeiten von Corona bis Ende April verlängert, um das Infektionsgeschehen weiter im Griff zu halten. Das heißt u. a.: Möglichst viel Homeoffice machen.
Ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab. Dass diese Einordnung aber nichts mit der Vergütung zu tun haben muss, stellt der EuGH auch klar.
Wann Urlaub genommen werden muss, wann Urlaubstage ins Folgejahr übertragen werden können und wann sie endgültig verfallen oder verjähren, erklärt Martin Biebl.
Die Coronapandemie hat das BAG erreicht – nur sind die Verfahren dort noch nicht angekommen. So konnte einiges abgearbeitet werden. 2021 warten spannende Fälle.
Grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gegen unionsrechtlich garantierte unternehmerische Betätigungsfreiheit: Michael Fuhlrott zeigt, wie viel Sprengkraft in den aktuellen Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts liegt.
Der EGMR hat die fristlose Kündigung eines Klinik-Arztes für gerechtfertigt gehalten. Das BVerfG hätte wohl anders entschieden. Auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie sieht Kündigungsschutz vor.
Ein Eckpfeiler des Uber-Geschäftsmodells in den weitaus meisten Ländern ist, die Fahrer als eigenständige Unternehmer zu betrachten. In Großbritannien durchkreuzte der Supreme Court dies nun. Uber verweist auf vorgenommene Änderungen.
Das BMJV will es Vorstandsmitgliedern erleichtern, ihr Amt aus familiären Gründen vorübergehend niederzulegen – ohne Haftungsrisiken einzugehen. Einen Rechtsanspruch auf die Auszeit soll es aber nicht geben.