Gewerkschaftsboss Claus Weselsky hat im Streit um die Werbeanzeige des Autovermieters Sixt verloren. Er muss sich sein Bild mit der Unterschrift "Mitarbeiter des Monats", mit dem Sixt geworben hat, gefallen lassen, so das OLG Dresden.
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Ein Schreiben, das ein Anwalt einem pontenziellen Mandanten schickt, weil er von dessen Beratungsbedarf weiß, unterfällt nicht unbedingt dem berufsrechtlichen Verbot bestimmter Werbung, entschied der Anwaltssenat beim BGH.
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Erstellt wurde der "Masterplan Migration" im Bundesinnenministerium, mit dessen Mitarbeitern und Mitteln. Vorgestellt aber wurde er als ein Plan der CSU. Damit hat Horst Seehofer gegen die Verfassung verstoßen, meint Alexander Hobusch.Artikel lesen
Die Vorsitzende Richterin am LG München I machte in der Verhandlung deutlich, dass sie vom Influencer-Wesen nicht viel hält. Doch was Fußballer-Gattin Cathy Hummels für ihren Lebensunterhalt tue, sei deshalb nicht unbedingt illegal.
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Während das "besondere elektronische Anwaltspostfach" noch unter Schmerzen das Licht der Welt erblickt, sollte nicht in Vergessenheit geraten: Die Liebesbeziehung zwischen Juristen und ihren Postfächern besteht seit mindestens 117 Jahren.
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Ein Arzt hatte auf seiner Homepage für verschiedene Heilverfahren im Bereich der Osteopathie geworben. Dies dürfe er aber nur, soweit die Wirksamkeit wissenschaftlich unumstritten ist, so das OLG Frankfurt a. M.
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Wie man in der Baumarktbranche bereits schmerzlich festgestellt hat, sollte man mit Rabatten "auf alles" vorsichtig sein. Wenn man aber mit Rabatt auf "fast alles" wirbt, darf man nicht fast alles vom Rabatt ausnehmen, so das OLG Köln.
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"Alpenbauer" sei keine geografische Angabe, sondern eine reine Fantasiebezeichnung - mit diesem Argument hat ein Süßwarenunternehmen Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht. Das OLG ging indes von einer irreführenden Handlung aus.
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