Die Anmelder der Corona-Demo in Berlin wollen das Versammlungsverbot nicht akzeptieren und ziehen vor das VG. Das Gericht will spätestens am Freitag eine Entscheidung fällen.
Am Wochenende wollten Menschen in Berlin wieder gegen Corona-Regeln demonstrieren. Das hat die Versammlungsbehörde nun untersagt. Mit Verweis auf Erfahrungen mit der Demo am 1. August. Es dürfte ein Fall für die Verwaltungsgerichte werden.
Endlich das Abiturzeugnis in der Hand halten und das auf dem Abiball feiern – für die meisten Schüler ein besonderer Tag. Die Abiturfeiern fielen dieses Jahr aus, nun erlaubte das VG Münster aber eine Abiparty im August.
Nach der Corona-Verordnung in NRW sind private Feiern mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig. Allerdings nur, wenn es sich um Feiern aus "herausragendem Anlass" handelt. Ein 26. Geburtstag zählt da nicht zu, entschied das VG Münster.
Keine Maske, kein Abstand - die Kundgebung von Gegnern der staatlichen Corona-Auflagen in Berlin hat die Politik alarmiert. Wo sind die Grenzen der Versammlungsfreiheit in Zeiten der Pandemie?
Die Wuppertaler "Shariah Police" sorgte bundesweit für Aufsehen und Empörung. Nachdem die Teilnehmer zunächst freigesprochen worden waren, kassierten sie später eine Geldstrafe. Die entsprechenden Entscheidungen sind nun rechtskräftig.
Die Corona-Pandemie ist ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen", findet das BVerfG. Wer mehrmals eine Demo mit 10.000 Teilnehmern durchführen will, muss das daher auch immer wieder vor den Fachgerichten klären.
Für einen Fototermin vor einer Kirche ließ Präsident Trump eine Demonstration gewaltsam auflösen. Nun hat die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU Klage gegen ihn eingereicht und wirft ihm kriminelles Verhalten vor.