Nach den Krawallnächten im Leipziger Stadtteil Connewitz, bei denen auch Polizisten leicht verletzt wurden, fordern CDU und CSU für einschlägige Delikte höhere Strafrahmen. Das BMJV winkt ab, die geltende Rechtslage reiche aktuell aus.
Der Ältestenrat des Bundestags hat sich vorerst gegen absolutes Demonstrationsverbot vor dem Reichstag ausgesprochen. Zunächst sollen weitere Informationen über die Vorkommnisse am vergangenen Samstag eingeholt werden.
Am Samstag schwenkten Teilnehmer der Corona-Demo Reichsflaggen vor dem Bundestag, nun will der Ältestenrat darüber diskutieren, ob Versammlungen vor dem Gebäude stärker unterbunden werden sollen. Von Tim Wihl.
Zehntausende demonstrierten am Samstag in Berlin, dabei stürmten 300 bis 400 Demonstranten mit Reichsflaggen die Treppe des Bundestagsgebäudes. Nun fordern Politiker verschiedene Gesetzesänderungen.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist wesentlich für den demokratischen Rechtsstaat. Trotzdem kann es eingeschränkt werden, auch zum Schutze der Gesundheit. Wie genau das geht, hat das BVerfG am Sonntag gezeigt.
Die für Samstag in Berlin geplanten Versammlungen der Initiative "Querdenken" dürfen stattfinden, das Verbot der Polizei hat keinen Bestand. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg. Die Polizei steht mit einem Großaufgebot bereit.
Lange hielt der Beschluss des VG Berlin nicht. Dieses hatte die für Samstag geplante Anti-Corona-Demo zunächst unter Auflagen erlaubt. Nun haben sowohl die Polizei als auch der Veranstalter Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt.
Die vom Berliner Polizeipräsidenten verbotene Großdemonstration gegen die Corona-Politik darf stattfinden. Das VG Berlin gab am Freitag grünes Licht, allerdings unter Auflagen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört nicht dazu.