Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Die beanstandeten Regeln bleiben eingeschränkt bis Ende Juli 2023 in Kraft.
Online-Durchsuchung, V-Leute, Datenübermittlung. Wenn das BVerfG am Dienstag sein Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz verkündet, wird es damit wegweisende Vorgaben treffen.
Nach dem Fall Jens Maier arbeitet eine weitere ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete wieder als Richterin. Die Berliner Justizverwaltung hat diesen Fall nach eigenen Angaben intensiv geprüft.
Es gibt genügend Anhaltspunkte dafür, dass die "Junge Welt" Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vornimmt. Der Verfassungschutz darf sie entsprechend weiter in seinen Berichten nennen, so das VG Berlin.
Mit Hilfe eines Zehn-Punkte-Plans soll Rechtsextremismus besser bekämpft werden – auch im öffentlichen Dienst. Die Austrocknung von Finanzen, Entwaffnung und der Schutz kommunaler Mandatsträger sind Teil des Plans.
Die AfD bleibt im Blickpunkt der Verfassungschutzer: Das VG Magdeburg hat jetzt die Einstufung der Partei als Verdachtsfall in Sachsen-Anhalt bestätigt. Es gebe Hinweise auf Bestrebungen gegen Demokratie und Menschenwürde.
Das VG Köln hat nun auch über zwei Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Ein Hängebeschluss aus dem vergangenen Jahr hat sich damit erledigt.
E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.