Mit einem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung dem Verfassungsschutz die Möglichkeit geben, künftig verschlüsselte Chats lesen zu können. Die Opposition hält davon wenig.
Auch Esoteriker, Impfgegner, Rechtsextremisten: Das Spektrum der Protestierenden bei den Kundgebungen der sogenannten Querdenker ist breit. Die Behörden konstatieren allerdings eine zunehmende Gewaltbereitschaft - nicht ohne Folgen.
Der Ex-Verfassungsschutzchef und Rechtsanwalt Hans-Georg Maaßen will bei der Bundestagswahl für die CDU in Thüringen antreten. Politiker von SPD und Grünen fragen sich, ob das ein April-Scherz ist.
Vorläufig besteht kein Bedarf, dem Verfassungsschutz zu untersagen, Angaben über die Zahl der "Flügel"-Anhänger in der AfD zu machen, so das BVerfG. Die entscheidenden Verfahren zur Beobachtung der Partei stehen noch aus.
Die Medienberichte über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall seien dem BfV zurechenbar, das damit seine Stillhaltezusage an das VG Köln gebrochen habe, so das Gericht. Ein "unvertretbarer Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien".
Die Einstufung als Verdachtsfall kommt für die AfD ungünstig, schließlich steht 2021 auch die Bundestagswahl an. Während das BfV noch keine Stellung nehmen will, kündigte Alice Weidel bereits juristische Schritte an.
Auch das OVG sieht keinen Bedarf für eine Zwischenregelung zugunsten der AfD gegenüber einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Zwischenzeitlich mögliche Nachteile seien in der Abwägung mit sonst drohenden Gefahren hinzunehmen.
Da es um das Staatswohl ging, durfte der U-Ausschuss zum Weihnachtsmarktanschlag 2016 einen V-Personen-Führer aus dem Umfeld des Täters Amri zu Recht nicht befragen, lautet ein aktueller Beschluss des BVerfG.