Den Umzug nach seiner Rückversetzung von den USA nach Deutschland hatte ein Berufsoffizier mit einer Kreuzfahrt auf der Queen Mary 2 verbunden. Damit war er geradezu sparsam, die Kosten bekommt er erstattet, entschied das OVG NRW.
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Die Übertragung des Resturlaubs ins nächste Jahr wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf. Was dabei auch angesichts neuester EuGH-Rechtsprechung zu beachten ist, erläutert Michaela Felisiak.
An gesetzlichen Feiertagen ist grundsätzlich arbeitsfrei. Was aber, wenn eine Teilzeitkraft ohnehin an diesem Tag frei gehabt hätte? Karina Sander erläutert, ob Arbeitnehmern dann ein bezahlter Ausgleichstag zusteht.
Eine lesbische Frau wollte nach der Geburt ihres Sohnes durch ihre Partnerin Vaterschaftsurlaub nehmen. Als ihr dieser verwehrt wurde, zog sie letztlich vor den EGMR. Doch auch dort entschied man: Vaterschaftsurlaub ist nur für Männer.
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Wenn die Besichtigung weltberühmter Sehenswürdigkeiten wegen einer Militärparade ausfällt, ist das eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, entschied der BGH. Reisende können dann vom Vertrag zurücktreten.
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Wenn das Gepäck nicht rechtzeitig ankommt, muss Ersatzkleidung her. Die muss die Fluggesellschaft auch grundsätzlich bezahlen. Eine Luxus-Shoppingtour auf Malta muss sie aber nicht finanzieren, entschied das AG Frankfurt.
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13 Jahre lang hatte ein Brite keinen bezahlten Jahresurlaub genommen. Nachdem ein britisches Gericht seine Arbeitnehmereigenschaft festgestellt hat, verlangt er nun Abgeltung. Verfallen sei der Anspruch jedenfalls nicht, so der EuGH.
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Weil sie von ihren elf Tagen Urlaub drei in einem Hotelzimmer mit schwerwiegenden Hygienemängeln verbringen musste, bekam eine Familie aus Schwaben vom BGH eine Entschädigung zugesprochen.
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