Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Armin Meiwes entmannte einen 43-Jährigen, tötete ihn und verspeiste Körperteile seines Opfers. Nun befindet das OLG Frankfurt: Der verurteilte Mörder muss im Gefängnis bleiben.
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Die Anwälte der Nebenklage im Loveparade-Prozess sind offenbar besorgt, das Verfahren könne bald eingestellt werden. In einem Brief an NRW-Justizminister Peter Biesenbach fordern sie, der Staatsanwaltschaft dies zu untersagen.
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Die Justiz- und Innenminister von CDU und CSU wollen die §§ 129, 129a StGB wieder verschärfen. Rot-Grün hatte diese 2002 begrenzt. Das Bundesjustizministerium lehnt ein Zurück zur alten Rechtslage indes ab.
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Die Erhebung persönlicher Daten zur Aufklärung von Straftaten ist in der Regel zulässig. Der EuGH musste nun entscheiden, wie schwer eine Straftat dafür sein muss. Kommt drauf an, sagen die Luxemburger Richter.
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Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht soll der Wiedergutmachung der Tat dienen und kann dem Verurteilten eine Strafmilderung einbringen. Hat er das Opfer aber getötet, hilft ihm auch keine Zahlung an die Hinterbliebenen, so der BGH.
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Volksverhetzer im Ausland sollen künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden. Wie das Bundesjustizministerium auf LTO-Anfrage bestätigte, arbeite das Ministerium "mit Nachdruck" an einer entsprechenden Präzisierung im StGB.
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Der frühere Arzt der Colonia-Dignidad-Sekte in Chile, Hartmut Hopp, muss nichts ins Gefängnis. Das chilenische Strafurteil gegen ihn wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch sei nicht vollstreckbar, befand das OLG Düsseldorf.
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Ein Tierschützer drang in einen Stall ein, weil er die dort vermuteten tierschutzwidrigen Umstände für die Medien filmen wollte. So einfach könne der Hausfriedensbruch aber nicht gerechtfertigt werden, meint das OLG Stuttgart.
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