Grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gegen unionsrechtlich garantierte unternehmerische Betätigungsfreiheit: Michael Fuhlrott zeigt, wie viel Sprengkraft in den aktuellen Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts liegt.
Weil ein Koch aus der Kirche austrat, wurde ihm sein Job in einer evangelischen Kita gekündigt. Wie das LAG Baden-Württemberg nun entschied, war diese Kündigung unwirksam.
Weil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Das Land Hessen will beim islamischen Religionsunterricht nicht mehr mit dem Moscheeverband Ditib zusammenarbeiten. Vorläufiger Rechtsschutz dagegen wurde dem Ditib versagt. "Schlicht nicht nachvollziehbar", befand nun das BVerfG.
Die EU-Staaten dürfen vorschreiben, dass Tiere bei ihrer Tötung betäubt werden müssen. Das rituelle Schlachten sei davon nicht ausgenommen, so der EuGH. Auch weil die Sensibilisierung für Tierschutz in der Gesellschaft zugenommen habe.
Eine Muslima muss ohne Niqab Autofahren, nur das unverhüllte Gesicht ermögliche die Ahnung von Verkehrsverstößen, so das VG Düsseldorf. Die Religionsfreiheit sei dagegen nur in einem Randbereich betroffen.
Einer muslimischen Rechtsreferendarin wurde das Tragen des Kopftuchs während des Referendariats verboten, kurz darauf wurde die Auflage aufgehoben. Gerichtlich zur Wehr setzen darf sie sich trotzdem, entschied das BVerwG.
Das Bundesverfassungsgericht sah 1960 die Glaubensfreiheit eines Gefängnisinsassen nicht verletzt, der die volle Strafe abbüßen musste, nachdem er unter den Gefangenen mit kleinen Belohnungen für den Kirchenaustritt geworben hatte.