Anwesen betreten, Roomtour drehen, Video verbreiten: Sogenannter Immo-Content ist sehr beliebt, wenn auch rechtlich nicht unproblematisch. Georg Jacobs und Marc Dümenil zur Rechtslage und warum es keinen grenzenlosen Immo-Content gibt.
Felix Damm ist seit 15 Jahren Presseanwalt der Familie Schumacher. Im LTO-Interview spricht er über juristische Kämpfe nach dem Skiunfall und erklärt, warum es keine finale Meldung über Michael Schumachers Gesundheitszustand geben wird.
Das OLG Köln verbot Journalisten, über die Zeugenaussage eines mutmaßlich Betroffenen von Missbrauch in der Kirche zu berichten. Die Bild-Zeitung zog deshalb vors BVerfG, das die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.
Im Deutschen Bundestag fand am Mittwoch die erste Lesung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte dort das umstrittene Gesetz, über das er noch "weitere lebhafte Debatten" erwartet.
Der Hamburger Bankier Christian Olearius bleibt mit einer Anhörungsrüge gegen ein Urteil aus dem Mai dieses Jahres erfolglos. Der BGH sieht keine Grundrechtsverletzung.
Im Zuge der Cum-Ex-Ermittlungen gelangen private Notizen von Christian Olearius an die Presse. Das LG Köln sieht eine Amtspflichtverletzung und verurteilt das Land NRW zur Zahlung von Schadensersatz.
Im Zuge einer Debatte über Polizeigewalt zeigte Bild.de 2013 unverpixelte Aufnahmen eines Polizisten. Deutsche Gerichte verboten die Verbreitung der Aufnahmen vollständig. Doch der EGMR gibt Bild.de nun Recht.
Mit KI-Tools kann man jeder Person beliebige Worte in den Mund legen – ein enormes Missbrauchspotential. Dabei sind nicht nur Äußerungen oder Aufnahmen geschützt, sondern auch die Stimme als solche, erklären Georg Manthey und Simon Liepert.