Die Uniklinik Mainz darf Blutspendern weiter 26 Euro Aufwandsentschädigung zahlen. Dies sei nicht zu beanstanden, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des OVG Koblenz Rheinland-Pfalz. Die Zahlung verstoße nicht gegen das Gesetz und...
Artikel lesen