15.000 Euro Schaden, weil der Sohn im Badezimmer für eine Überschwemmung sorgt. Dafür aufkommen muss die Mutter aber nicht. Eine lückenlose Überwachung des Kindes sei nämlich weder möglich noch erforderlich, so das OLG.
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Ein Amtsgericht steht auf Kriegsfuß mit der Idee, Kindern Smartphones zu überlassen. Nun ist das OLG Frankfurt eingeschritten und entschied: Gefährlich seien die Geräte prinzipiell nicht, auf die richtige Erziehung komme es an.
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Ein Frau-Mann-Transsexueller wollte nach der Geburt seines Kindes als Vater ins Geburtenregister eingetragen werden. Nach den ordentlichen Gerichten scheiterte er nun auch vor dem BVerfG. Das nahm seine VB nicht zur Entscheidung an.
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Weil Eltern Angst um ihre Tochter hatten, sollte sie nicht zur Schule laufen, sondern mit dem Bus fahren. Die Kosten für das Ticket müsse die Stadt aber nicht übernehmen, so das OVG NRW. Dafür sei der Schulweg nicht gefährlich genug.
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Die Geräusche zweier Kleinkinder ließen ein Pferd scheuen. Für die Verletzung der Reiterin haftet die Großmutter der zwei Tierfans aber nicht, so das LG. Man müsse schon darauf hinweisen, dass die Rösser bei alltäglichem Lärm erschrecken.
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Wenn die Ex-Frau das Kind nach Südamerika entführt, sei das für den Vater auch steuerrechtlich eine außergewöhnliche Belastung. Die Kosten des Zivilprozesses können daher abgezogen werden, entschied das FG Düsseldorf.
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Wegen Versäumnissen eines Gynäkologen wurde ein Kind zu spät entbunden und kam mit körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Das OLG Hamm verurteilte den Arzt zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 400.000 Euro.
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Das LG München I hat entschieden, dass ein Mann Unterhalt für den ungewollten Sohn zahlen muss. Seine Ex-Frau hatte sich nach der Trennung befruchtete Eizellen einsetzen lassen. Er habe aber seine zuvor erteilte Einwilligung nicht wirksam widerrufen.
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