Wer die Bundesliga live vom heimischen Sofa aus verfolgen will, muss dafür ein Pay-TV Abo abschließen. Die billigere Methode: Man greift auf Card-Sharing Anbieter zurück. Diese wiederum machen sich strafbar, entschied das OLG Celle.
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Unnötig, ungeeignet, unbestimmt - der Entwurf eines neuen Straftatbestandes zur Bekämpfung von Botnetzen verkörpert so ziemlich alles, was falsch läuft in der Strafgesetzgebung, findet Ulf Buermeyer.
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Die DE-CIX Management GmbH, Betreiberin des weltgrößten Internetknotens, klagt – vertreten von Bird & Bird - vor dem BVerwG gegen die Bundesrepublik Deutschland.
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Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz verbietet Facebook, die Daten von deutschen Nutzern des Nachrichtendienstes WhatsApp zu erheben. Es ist nicht sein erster Vorstoß gegen einen Internetgiganten.
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Der Justizminister hat die Betreiber sozialer Medien wegen ihrer Löschungspraxis kritisiert. Twitter, Facebook und Co. kämen Meldungen von Usern noch zu selten nach. Besser sei die Lage, wenn Organisationen Beiträge anzeigen, so Maas.
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Der Kaufknopf des Branchenprimus erfüllt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht die gesetzlichen Informationspflichten für Kunden. Auf eine Abmahnung reagierte Amazon nicht - weshalb man sich nun wohl vor Gericht trifft.
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Wer Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht setzt, muss genau prüfen, ob die Inhalte Urheberrechte verletzen. Für Privatpersonen gelten weiterhin großzügige Regelungen, erklären Dr. Martin Gerecke und Dr. Nico Brunotte. Artikel lesen
Ein Mann drückte seine Unzufriedenheit mit der Arbeit der Polizei in zahlreichen, teils beleidigenden E-Mails aus. Darauf reagierte diese mit einer Hausdurchsuchung. So geht es nun allerdings auch nicht, entschied das OLG Karlsruhe.
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