Für die Ausstrahlung von Fernsehsendungen in Rehazentren können nach einem Urteil des EuGH Gema-Gebühren fällig werden. Gleiss Lutz hat in dem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft und einem Klinikbetreiber die Gema vertreten.
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Wem ein Zahn gezogen wird, der schert sich wenig um Hintergrundmusik vom Band. Eine lauschende Öffentlichkeit, die eine Gebühr rechtfertigen würde, gibt es in Zahnarztpraxen nicht. In Rehazentren ist das nach Ansicht des EuGH anders.
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Der Text, den Youtube bis 2014 verwendete, um darauf hinzuweisen, dass ein Video auf Grund von Ansprüchen der GEMA nicht angezeigt werden könne, ist wettbewerbswidrig. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Videoportals wies der BGH nun ab.
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YouTube hat im Rechtsstreit mit der Gema einen weiteren Erfolg erzielt: Auch in zweiter Instanz hat das OLG München die Schadensersatzklage der Gema gegen YouTube abgewiesen. Hengeler Mueller und Taylor Wessing haben YouTube vertreten.
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Weiterer Etappensieg für Youtube im Dauerstreit mit der Gema: Auch das OLG München hat eine Schadensersatzklage des Musikrechteverwerters abgelehnt.
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Nach diesem Urteil werden wohl viele Hotels auf DVB-T umrüsten: Anders als fürs Kabel- oder Satellitenfernsehen fallen dafür keine GEMA-Gebühren an. Die bloße Bereitstellung von TV mit Zimmerantenne sei keine öffentliche Wiedergabe, so der BGH.
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Access-Provider stellen den Zugang zum gesamten Internet her – und damit auch zu Seiten, die die Rechte Dritter verletzen. Grundsätzlich können sie dafür haftbar gemacht werden, doch der BGH stellt hohe Anforderungen. Von Stefan Sander.
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Bald ist wieder Martinszeit; in Schulen und Kindergärten werden Klassiker wie "Laterne, Laterne" einstudiert. Aber die Rechte an den Liedern verwaltet die GEMA. Wer darf eigentlich was kopieren, lernen und herausposaunen?
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