Der Krieg in der Ukraine gefährdet die Gasversorgung. Die Industrie muss sich auf einen Lieferstopp vorbereiten. Dr. Stefan Altenschmidt und Dr. Gernot-Rüdiger Engel zeigen Handlungsoptionen auf und erörtern denkbare Entschädigungsansprüche.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Beschluss des LG Schwerin, wonach sie Auskünfte zur Unterstützung der Pipeline Nord Stream 2 geben muss. Der Fall landet nun vor dem OLG.
Das unbedingte Ziel der Unabhängigkeit von russischem Erdgas befeuert die Planungen für LNG-Terminals in Deutschland. Was jahrelang vor sich hindümpelte, soll nun in Rekordgeschwindigkeit umgesetzt werden.
Die Bundesregierung bereitet sich auf mögliche Eskalationen wegen des Ukraine-Kriegs vor. Sie hat den Gas-Krisenstab einberufen, Versorgungsengpässe gebe es aber noch keine, betonte man ausdrücklich.
Die USA beziehen künftig kein Öl mehr aus Russland. In Deutschland wird ein Stopp des Gasbezugs über die Pipeline Nord Stream 1 diskutiert. Vertreter der Industrie blicken mit Skepsis auf einen solchen Schritt.
Energieversorger dürfen auch bei ihren Grund- und Ersatzversorgungstarifen zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden, so das OLG Köln. Die höheren Energiepreise dürften also bei neuen Verträgen weitergegeben werden.
Nachdem die deutsche Bundesregierung das Genehmigungsverfahren gestoppt hat, sagte das OVG Mecklenburg-Vorpommern zwei Prozesstermine zu Nord Stream 2 ab. Die Initiative zu diesem Schritt kommt von Verfahrensbeteiligten.
Nachdem gegen die in der Schweiz ansässige Betreibergesellschaft der Pipeline Nord Stream 2 Sanktionen verhängt werden, entlässt das Unternehmen alle Mitarbeitenden. Eine Tochtergesellschaft stellt den Betrieb ein.