Es dauert eine Zeit, bis gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen an den obersten Gerichten ankommen. In diesem Jahr entschied das BAG nun erstmals zum EntgTranspG und über den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern.
Es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber aufgrund von Druck von Dritten eine Kündigung ausspricht, die den betroffenen Mitarbeiter hart trifft. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Druckkündigung erläutert Sarah Reinhardt-Kasperek.
Nach einem Bericht des MDR fordert die Thüringer SPD, die NS-Vergangenheit des BAG zu prüfen. In dessen Galerie hängen nach Angaben desSendersnoch heute Portraits von Juristen mit NS-belasteter Vergangenheit.
Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts haben Bewegung in die Auseinandersetzung um das kirchliche Sonderarbeitsrecht gebracht. Christian Rath hat eine Tagung der Humanistischen Union verfolgt.
Das BAG wird entscheiden, ob eine Crowdsourcing-Plattform Arbeitgeber ihrer Dienstleister ist. Bisher gelten diese Auftragnehmer in der Regel als Selbstständige – und das trifft meist auch die Sachlage, meint Anja Mengel.
Die ZDF-Redakteurin Birte Meier erstritt vor dem BAG, dass auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte unter das EntgTranspG fallen. Die Urteilsgründe zeigen: Die Argumentation bleibt nicht ohne Widersprüche, so Alexander Willemsen.
Immer wieder kommt es zum Streit über nicht genommene Urlaubstage: Verfallen diese oder kann man sie unbegrenzt ansammeln? Das BAG hat eine Entscheidung über diese Frage vertagt und dem EuGH vorgelegt, erläutert Audrey Bouffil.
Für den Leistungsanspruch aus einer betrieblichen Altersvorsorge kommt es auf das Alter bei Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Eine zunächst vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrags ändert daran nichts.