Die juristische Presseschau vom 11. Novermber 2016: attac gemein­nützig / E-Books sind Bücher / Trumps Befug­nisse

11.11.2016

Justiz

EuGH zu E-Books: Der Europäische Gerichtshof hat es öffentlichen Bibliotheken erleichtert, E-Books zu verleihen. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 legt fest, dass Autoren und Verlage das Recht haben, den Verleih von Büchern zu erlauben oder verbieten. Jedoch können die Mitgliedstaaten bestimmen, dass dieses Recht eingeschränkt wird, wenn es um den Verleih durch öffentliche Bibliotheken geht und eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Diese Regel soll laut EuGH auch für E-Books gelten, vorausgesetzt, dass diese wie analoge Bücher nur an eine Person gleichzeitig verliehen werden. Die Entscheidung stellen die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Rechtsprofessor André Niedostadek auf lto.de vor.

BGH zu Kundus: Die Habilitandin Paulina Starski analysiert und kritisiert auf verfassungsblog.de die mittlerweile vorliegenden Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshof zu den abgelehnten Schadensersatzansprüchen von Kundus-Opfern gegen die Bundesrepublik. Der BGH zeige einen Hang zum Anachronismus und berücksichtige nicht hinreichend die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes. Auch in Ausnahmesituationen müssten die aus den Grundrechten fließenden Amtshaftungsansprüche greifen.

VG Minden zu Radarfalle: Das Verwaltungsgericht Minden hat nach einer Meldung der SZ entschieden, dass das Tempolimit und die Radarfalle am Bielefelder Berg rechtmäßig sind. Auf der dortigen A2 werden pro Tag durchschnittlich 400 Fahrer erfasst, was der Stadt Bielefeld seit 2008 55 Millionen Euro eingebracht hat. Der Anwalt des Klägers hatte argumentiert, dass die Tempobeschränkung von 100 Kilometer pro Stunde auf der dreispurigen Straße nicht erforderlich sei.

LG Traunstein – Zugunglück bei Bad Aibling: Der Prozess gegen den Fahrdienstleiter, dem vorgeworfen wird, das Zugunglück bei Bad Aibling verursacht zu haben, hat mit einem Geständnis begonnen. Der wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in 89 Fällen Angeklagte bat zu Prozessauftakt bei den Opfern und deren Angehörigen um Entschuldigung und gab zu, während der Arbeitszeit mit seinem Smartphone gespielt zu haben. Sein Anwalt betonte jedoch, dass unklar sei, ob diese Pflichtverletzung ursächlich für den Unfall gewesen ist. Den ersten Prozesstag schildern Welt (Gisela Friedrichsen), SZ (Annette Ramelsberger), FAZ (Karin Truscheit), taz (Margarete Moulin) und spiegel.de (Julia Jüttner).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Novermber 2016: attac gemeinnützig / E-Books sind Bücher / Trumps Befugnisse . In: Legal Tribune Online, 11.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21128/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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