Die juristische Presseschau vom 28. November 2014: Rettungsrambo vor Gericht – Rottmann und die Befangenheit – Religionsfreiheit und Geld

28.11.2014

Recht in der Welt

Türkei - Freiheitsabbau: Die Welt (Boris Kalnoky) schildert neue Pläne der türkischen Regierung, die Verhaftung von Bürgern zu erleichtern und das Demonstrationsrecht einzuschränken. Außerdem fordere Staatspräsident Erdogan die Bürger auf, sich gegenseitig zu bespitzeln.

Nigeria - Zwangsheirat und Notwehr: In Nigeria steht ein 14-jähriges Mädchen vor Gericht, das kurz nach der Hochzeit seinen 21 Jahre älteren Mann sowie drei weitere Menschen durch vergiftetes Essen getötet haben soll. Anhand des Falles wird diskutiert, wie sich junge Mädchen gegen Zwangsheiraten und eheliche Vergewaltigungen wehren können, meldet sueddeutsche.de.

EGMR - Russland und Ukraine: Der Wissenschaftler Kanstantsin Dzehtsiarou gibt auf verfassungsblog.de einen Überblick über Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die die Konflikte in der Ukraine betreffen. In zwei Verfahren hat die Ukraine Beschwerde gegen Russland erhoben. Zudem sind rund 160 Individualbeschwerden anhängig.

Sonstiges

Kirche und Geld: Der Dozent  Georg Neureither verteidigt auf verfassungsblog.de die Religionsfreiheit gegen populäre Relativierungen. Eine Religion verliere nicht den grundrechtlichen Schutz, wenn mit ihr Geld verdient werden kann. Außerdem müsse eine Religionsgemeinschaft, deren Einrichtungen vom Staat finanziert werden, diese deshalb nicht verweltlichen.

Das Letzte zum Schluss

AG Düsseldorf - Partyschäden: Eine Mutter hatte ihrem 24-jährigen Sohn verboten, während ihrer Abwesenheit im elterlichen Haus Partys zu feiern. Der Sohn lud dennoch 15 Gäste ein. Das Fest führte unter anderem zu Kratzspuren in der Dusche. Die Mutter war empört und zeigte den Sohn sowie weitere Partygäste wegen Sachbeschädigung an. Wegen Schwierigkeiten bei der Beweisaufnahme wurde das Verfahren am Amtsgericht Düsseldorf letztlich eingestellt. Detailreich berichten die SZ (Jannis Brühl), spiegel.de und Bild (Oriana von Hahn). Schlussfolgerung der SZ (nur online): "Das seit langem nötige Grundsatzurteil darüber, in welchem Ausmaß junge Leute das Haus ihrer Eltern verwüsten dürfen, steht also weiter aus."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2014: Rettungsrambo vor Gericht – Rottmann und die Befangenheit – Religionsfreiheit und Geld . In: Legal Tribune Online, 28.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13949/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen