Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2015: Teldafax-Pleite, die zweite – Sparer gegen Sparkasse – Regress gegen Fußball-Fans?

27.01.2015

Recht in der Welt

Schweiz – Erwin Müller: Die SZ (OK) berichtet über eine bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eingegangene Schutzschrift des Stuttgarter Anwalts Eckart Seith. In dieser sei dargelegt, dass ein Auskunftsersuchen des Anwalts bei der Privatbank Sarasin zu fragwürdigen Steuerspar-Modellen im Auftrag seines Mandanten, des Ulmer Drogerie-Unternehmers Erwin Müller, erfolgt sei. Die erteilten Auskünfte dienten einer beim Landgericht Ulm anhängig gemachten Schadensersatzklage Müllers gegen die Bank. Die Schweizer Justiz ermittle derweil wegen einer möglichen Verletzung des Bankgeheimnisses.

Frankreich – Bettencourt: Über den Prozessauftakt zur Aufklärung des sogenannten Bettencourt-Skandals in Frankreich berichtet u.a. die Welt (Gesche Wüpper). Zehn, zum Teil prominenten Angeklagten wird in Bordeaux vorgeworfen, sich unter Ausnutzung der fortschreitenden Altersschwäche der inzwischen entmündigten Milliardenerbin Liliane Bettencourt an deren Vermögen bereichert zu haben. Zwischenzeitliche Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen illegaler Parteispenden aus dem Vermögen Bettencourts waren vor Prozessbeginn eingestellt worden.

Italien – Costa Concordia: Die Staatsanwaltschaft hat im Strafverfahren gegen den früheren Kapitän des havarierten Kreuzfahrtschiffs "Costa Concordia" eine Haftstrafe von 26 Jahren gefordert. Der Angeklagte habe das Unglück durch ein leichtsinniges Fahrmanöver verursacht und sei deshalb wegen der fahrlässigen Tötung von 32 Opfern zu bestrafen, zitiert die FAZ (Jörg Bremer) aus dem Plädoyer der Anklagebehörde. Mit einem Urteil werde im kommenden Monat gerechnet.

Sonstiges

Regressforderungen an Fußballfans: Fußballvereine, die vom Verband wegen Fehlverhalten von Anhängern Geldstrafen auferlegt bekommen, gehen zunehmend dazu über, diese von identifizierten Betroffenen zurückzufordern. Sie stützen sich hierbei auf einen Plan des Deutschen Fußballbunds, die nach der ausführlichen Darstellung von zeit.de (Fabian Schaller) die Kritik von Juristen herausfordert. Denn sei bereits fraglich, ob die nach Verbandsstrafrecht verhängten Sanktionen ohne weiteres auf die Zivilgerichtsbarkeit übertragbar seien. In dieser würden die bislang von den Vereinen eingetriebenen Strafen als "freiwillige Zahlung ohne Rechtsgrund" bewertet, zitiert der Beitrag einen Anwalt. Eine höchstrichterliche Entscheidung der Frage stehe noch aus.

Haftung für computergesteuerte Autos: Unter Bezugnahme auf einen Artikel von Lennart Lutz in der Neuen Juristischen Wochenschrift beschreibt die SZ (Wolfgang Janisch) haftungsrechtliche Probleme, die sich aus dem Einsatz computergesteuerter Autos ergeben. "Der tägliche Umgang mit welcher Software auch immer" lehre, dass auch der fremdgesteuerte Verkehr nicht unfallfrei bleiben werde. Bei deren Abwicklung dürften weit mehr als bisher die Hersteller in Anspruch genommen werden.

Mindestlohn bei Transitfahrten: Die Rechtsanwälte Kira Falter und Alexander Bissels (Handelsblatt-Rechtsboard) untersuchen, ob das neue Mindestlohn-Gesetz auch bei nur zeitweise in Deutschland aufhältigen Arbeitnehmer, z.B. Transitfahrern, Anwendung findet. Unter Verweis auf Wortlaut und Telos des Gesetzes verneinen die Autoren diese Frage und halten auch einen unzulässigen Eingriff in europäische Grundfreiheiten für möglich.

Rassismus: Der US-amerikanische Tumblr-Blog "Racistsgettingfired" setzt sich zum Ziel, die Arbeitgeber von Urhebern rassistischer Äußerungen in sozialen Netzwerken dazu zu bewegen, die Betroffenen zu entlassen. In seinem Bericht lässt spiegel.de (Frank Patalong) einen deutschen Arbeitsrechtler mit der Einschätzung zu Wort kommen, dass derartiges auch hierzulande möglich sei. Das Diskriminierungsverbot umfasse alle Aspekte des Arbeitslebens, die zumindest bei Angestellten weiter erforderliche Störung des betrieblichen Friedens lasse sich durch die von der Initiative entfachten "Shitstorms" belegen.

Das Letzte zum Schluss

Notstand: Der unendlichen Reihe kreativer Ausreden für Geschwindigkeitsübertretungen fügt rechtsindex.de eine neue hinzu: Nachdem ein Taxi auf einer Autobahn 64 km/h zu viel geblitzt wurde, verteidigte sich der Kutscher gegen Bußgeldbescheid und Fahrverbot mit dem Argument, dass er nur durch rasante Fahrweise dem drohenden Erbrechen eines Fahrgasts zuvorkommen konnte. Den amtsgerichtlich festgestellten rechtfertigenden Notstand hob das Oberlandesgericht Bamberg auf. Denn einerseits sei schon nicht klar, ob die flotte Fahrt das Malheur tatsächlich verhindern hätte können. Andererseits genieße auch das Interesse des Taxifahrers an einem unbeschmutzten Wagen keinen Vorrang vor jenem der Allgemeinheit an Einhaltung der Verkehrsregeln, so der Beschluss aus dem Jahr 2013.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2015: Teldafax-Pleite, die zweite – Sparer gegen Sparkasse – Regress gegen Fußball-Fans? . In: Legal Tribune Online, 27.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14486/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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