Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2015: Teldafax-Pleite, die zweite – Sparer gegen Sparkasse – Regress gegen Fußball-Fans?

27.01.2015

Justiz

LG Ulm zu Scala-Verträgen: Die Sparkasse Ulm besitzt nach einer Entscheidung des Landgerichts Ulm kein Kündigungsrecht bei sogenannten Scala-Verträgen. Tatsächlich müsse sie sich an ihr in den 1990er Jahren gegebenes Versprechen besonders hoher Zinsen halten und dürfe Kunden auch nicht davon abhalten, die nach Werbeprospekten mögliche Erhöhung monatlicher Einzahlungen auf die mit einer Laufzeit von 25 Jahren ausgelegten Verträge vorzunehmen. Über die Entscheidung berichten u.a. die Welt (Anne Kunz/Karsten Seibel) und das Handelsblatt (M. Buchenau/E. Atzler/A. Rezmer).

Das für die Bank "harte" Urteil begrüßt Elisabeth Atzler (Handelsblatt) in einem Kommentar. Die Bank habe sich die behaupteten Verluste aufgrund ihrer "Fehlkalkulation" von vor 20 Jahren selbst zuzuschreiben. Im Übrigen dürfe es nicht sein, "dass die Kreditwirtschaft Gewinne kassiert, Verluste aber auf die Kunden abwälzt."

LG Leipzig – SachsenLB: Im Sommer 2007 endeten Spekulationsgeschäfte der SachsenLB mit deren Notverkauf, gegen Ende diesen Jahres soll nun vor dem Landgericht Leipzig in einem ersten Prozess gegen frühere Mitarbeiter der Bank eine strafrechtliche Verantwortung hierfür geprüft werden. Betroffen seien nach dem Bericht der SZ (Klaus Ott) aber nur "mutmaßliche Nebentäter", über die Zulassung von Anklagen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder hätten andere Kammern des gleichen Gerichts noch nicht entschieden. Eine tatsächliche Verfahrenseröffnung sei fraglich, Erfahrungen mit der juristischen Aufarbeitung der Bankenkrise durch andere Gerichte belegten die Schwierigkeiten des Schuldnachweises gegen Vorstände. "Mit Paragrafen gegen Banker vorzugehen, funktioniert meist nicht."

LG Kempten – Drogenfahnder: Der vor dem Landgericht Kempten gegen den ehemaligen Leiter des Drogendezernats der Kriminalpolizeiinspektion des Ortes eröffnete Prozess wegen Besitzes von Betäubungsmitteln und Vergewaltigung seiner Ehefrau eröffnete Prozess findet womöglich ein schnelles Ende. Wie spiegel.de (Julia Jüttner) schreibt, legte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung ein umfassendes Geständnis ab und erklärte die ihm vorgeworfenen Taten mit einer ihm nun bewusst gewordenen Suchtproblematik. Eine im Raum stehende Verständigung sehe eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb bis sieben Jahren vor.

LG Köln – Luftftrachtkartell: Das Handelsblatt (Dieter Fockenbrock) berichtet über das beim Landgericht Köln anhängige Schadensersatzverfahren der Deutschen Bahn. Um ihrer Milliardenforderung wegen Schäden aus einem von der EU-Kommission festgestellten Luftfrachtkartell mehr Nachdruck zu verleihen, habe die Bahn eine Tochterfirma namens DB Barnsdale AG gegründet. Deren Zweck bestehe "nach dem Vorbild US-amerikanischer Damage Claims" in der Bündelung weiterer kartellbedingter Schadensersatzansprüche und deren Durchsetzung vor Gericht.

VG Berlin zu Künstlernamen: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist eine Sex-Arbeiterin mit dem Ansinnen gescheitert, das bei ihrer Tätigkeit verwendete Pseudonym als Künstlernamen in ihren Personalausweis eintragen zu lassen. Die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit besäße nicht die Ausübung eines künstlerischen Schaffens erforderliche freie schöpferische Gestaltung, gibt Hans-Otto Burschel (beck.blog.de) das Urteil wieder.

AG Offenbach – Tugce Albayrak: Die Anwälte des wegen der Tötung der Studentin Tugce Albayrak in Untersuchungshaft befindlichen Verdächtigen haben einen Haftprüfungstermin beantragt, über den nach bisheriger Planung das Amtsgericht Offenbach in der kommenden Woche entscheiden wird. Nach Ansicht eines von der SZ (Susanne Höll) zitierten Anwalts bestehe weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr, auch der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt. Ob die Haftprüfung tatsächlich wie beantragt stattfinde, sei allerdings offen, weil die zuständige Staatsanwalt alsbald Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge beim Landgericht Darmstadt erheben wolle.

Thomas Middelhoff: Dem bislang noch nicht rechtskräftig verurteilten Manager Thomas Middelhoff droht nach Bericht der FAZ (Joachim Jahn) weiteres Ungemach. Das Landgericht Essen lehnte die Außerkraftsetzung seiner Untersuchungshaft erneut ab, über die von ihm eingelegte Revision dürfte der Bundesgerichtshof erst im Herbst entscheiden. In einem vor dem Landgericht Köln angestrengten Zivilverfahren gegen die Privatbank Sal. Oppenheim, von der Middelhoff Schadensersatz in Millionenhöhe verlange, habe nun ein Richter "recht ungünstige" Erfolgsaussichten festgestellt. Zudem ermittle die Staatsanwaltschaft München gegen ihn wegen einer möglichen Falschaussage im Prozess der Kirch-Erben gegen die Deutsche Bank. Die Bochumer Anklagebehörde befasse sich mit Sonderboni, die er von Arcandor erhalten habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2015: Teldafax-Pleite, die zweite – Sparer gegen Sparkasse – Regress gegen Fußball-Fans? . In: Legal Tribune Online, 27.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14486/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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