Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2016: Anschlag und Auf­ent­halts­recht / Dar­knet dif­fizil / AfD mal zwei

26.07.2016

Recht in der Welt

EuGH – Skilehrer: Wegen einschränkender Bestimmungen bei der Zulassung von Skilehrern in Tirol hat die EU-Kommission eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt. Die Kommission sehe in den Bestimmungen eine ungerechtfertigte Bevorzugung einheimischer Instrukteure und damit einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit, schreibt die FAZ (Michael Stabenow).

Kroatien – SZ-Reporter: Die SZ (Hans Holzhaider) erinnert an ihren 1991 in Kroatien erschossenen Reporter Egon Scotland. Unter anderem wegen dieser Tat muss sich ab September der Anführer einer serbischen Miliz vor Gericht verantworten.

Türkei – Deutschtürken: Türkischstämmige Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft können bei Problemen in der Türkei nicht mit deutschem konsularischen Schutz rechnen, schreibt die taz (Christian Rath). In der Türkei würden die betreffenden Doppelstaatler im Einklang mit internationaler Praxis als Inländer behandelt.

USA – VW: Am heutigen Dienstag wird ein US-Gericht in San Francisco darüber befinden, ob der zwischen VW und zahlreichen Kläger ausgehandelte Vergleich zur Beilegung der Abgas-Affäre zulässig ist. Hoffnungen machten dem Autobauer versöhnlichere Töne der Chefin der kalifornischen Umweltbehörde, schreibt die SZ (Thomas Fromm).

Sonstiges

Fraktionsmehrung: Die AfD-Abspaltung "Alternative für Baden-Württemberg" ist eine reguläre Landtagsfraktion. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Christofer Lenz, Martin Morlok und Martin Nettesheim erstelltes Gutachten, über das die SZ berichtet. Weder aus der Landesverfassung noch aus geltenden Bestimmungen für Fraktionen und den Landtag lasse sich nach dem Gutachten ein Verbot für Abgeordnete ableiten, eine Fraktion bilden zu dürfen, nur weil andere Parteimitglieder bereits eine Fraktion gebildet hatten. "Das kann man auch anders sehen", kommentiert Reinhard Müller (FAZ) das Gutachten. Dieses halte das Prinzip des freien Mandats "mit Recht" hoch. Das "wahre Problem der Partei" sei aber nicht das Parlamentsrecht, vielmehr "die Personen und ihr Programm".

Richterliches Mäßigungsgebot: Bundesrichter Andreas Mosbacher referiert auf lto.de das in § 39 Deutsches Richtergesetz legaldefinierte Mäßigungsgebot. Unter Verweis auf die im sogenannten Facebook-Richter-Fall erfolgreiche Revision wegen Befangenheit sowie zahlreicher Zitate aus der zeit.de-Kolumne seines unbenannt bleibenden BGH-Kollegen Thomas Fischer legt Mosbacher dar, dass die Auferlegung konkreter Pflichten auch im außerdienstlichen Verhalten von Richtern die Kehrseite des dem Beruf entgegengebrachten öffentlichen Vertrauens sei. Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig (kanzlei-hoenig.de) sieht durch den Beitrag die Krähentheorie widerlegt.

§ 138 StGB: Die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 138 StGB, der Nichtanzeige geplanter Straftaten, stellt lawblog.de (Udo Vetter) ausführlich dar.

Nothilfe/Notstand: Nach einem tödlichen Messerangriff in Reutlingen hatte ein Autofahrer den Täter umgefahren. Aus diesem Anlass erläutern lawblog.de (Udo Vetter) und BadZ (Christian Rath) die Voraussetzungen von Nothilfe bzw. des rechtfertigenden Notstandes.

Fotografieren im Museum: Die FAZ (Julia Voss) befragt im Feuilleton Florian Schmidt-Gabain, Rechtsanwalt in Zürich, zu urheberrechtlichen Problemen des Fotografierens von Kunstwerken in Museen.

Das Letzte zum Schluss

Pokestop: Der wahrlich überlangen Pause bei Nachrichten zu sozialwidrigen Pokemon Go-Spielern macht bild.de ein Ende. Nach Meldung der Zeitung soll ein vom Kölner Dom beauftragter Anwalt den Hersteller der App dazu bewegen, den Innenraum des Gebäudes zur pokemonfreien Zone zu machen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2016: Anschlag und Aufenthaltsrecht / Darknet diffizil / AfD mal zwei . In: Legal Tribune Online, 26.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20080/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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