Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2016: Anschlag und Auf­ent­halts­recht / Dar­knet dif­fizil / AfD mal zwei

26.07.2016

Kein Tag ohne Anschlag. Kommt nach der Tat von Ansbach das Asylrecht auf den Prüfstand? Außerdem in der Presseschau: nutzt oder schadet ein Darknet?, AfD-Fraktion darf sich spalten und endlich wieder Pokemon-Meldung.

Thema des Tages

Anschlag und Aufenthaltsrecht: Der Anschlag von Ansbach am vergangenen Sonntagabend setzt eine erneute Debatte über die Angemessenheit von Asyl- und Aufenthaltsbestimmungen in Gang. Nach dem Bericht der FAZ (Eckart Lohse/Henning Peitsmeier) stammte der bei der Explosion verstorbene Täter aus Syrien. Weil bei der Prüfung seines Asylantrag festgestellt wurde, dass er bereits in Bulgarien und dann in Österreich Asyl beantragt hatte, wurde die Überstellung nach Bulgarien, wo ihm subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, angeordnet. Wegen zweier Selbstmordversuche habe sich der psychisch auffällige Mann auch in Behandlung befunden. Wegen möglicher Verbindungen des Attentäters zum sogenannten Islamischen Staat hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Dies schreibt spiegel.de (Florian Gathmann/Philipp Wittrock). Wegen der Vorfälle in den letzten Tage habe die bayerische Staatsregierung für den heutigen Dienstag eine Klausurtagung mit dem Thema Innere Sicherheit einberufen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe hierzu Gesetzesvorstöße, "vor allem mit Blick auf das Aufenthaltsrecht" angekündigt. Zu möglichen Konsequenzen befragt focus.de (Julian Rohrer) das Mitglied des Bundestages Armin Schuster (CDU). Neben einem freiwilligen Polizeidienst als Ergänzung der nur noch als "Reaktionspolizei" arbeitenden regulären Polizei sei vor allem eine "konsequente Abschiedskultur" vonnöten, so das Innenausschuss-Mitglied. In Frage-und-Antwort-Form legt die Welt (Manuel Bewarder/Marcel Leubecher) dar, "wie streng die Gesetze gegen kriminelle Ausländer bereits sind, warum Abschiebungen immer wieder scheitern und welche Sicherheitsrisiken mit der Flüchtlingswelle zusammenhängen."

Frank Specht (Hbl) fordert "auch im Sinne der großen Mehrheit der hier friedlich lebenden Flüchtlinge" das Angehen der durch den Ansbacher Anschlag "augenfällig gewordenen Defizite der Asylpolitik". Dabei seien Lösungen für Missstände wie "das Desaster der nicht funktionierenden EU-Asylpolitik" komplizierter als etwa durch die AfD suggeriert.

Rechtspolitik

Darknet: Vermeintliche Erkenntnisse zu Waffenbeschaffung des Täters von München und zur Funktionsweise des sogenannten Darknets fasst spiegel.de (Jörg Diehl/David Walden) zusammen. Constanze Kurz (netzpolitik.org) behauptet in einem Kommentar, dass angesichts zahlreicher Möglichkeiten dezentraler verschlüsselter Kommunikation der Interneteinsatz zu illegalen Zwecken nur mehr die Fähigkeit, "eine Suchmaschine bedienen zu können", erfordert. Verschlüsselte Angebote wie eben das vielbeschworene Darknet würden dagegen auch von Journalisten, Menschenrechtsorganisationen, Whistleblowern und anderen Schutzbedürftigen gern genutzt, dies spiele "in der populistischen Diskussion um die Schlussfolgerungen nach einem Amoklauf keine Rolle". Auch Carsten Knop (FAZ) gibt in seinem Kommentar zu bedenken, "dass ein großer Teil des Datenverkehrs im Darknet keinen kriminellen Zwecken dient". Für den "unerfreulichen" anderen Teil aber müssten Ermittlungskapazitäten ausgebaut und auch die Bereitsteller der technischen Infrastruktur in die Pflicht genommen werden.

Mutterschutz: Durch die von der Bundesregierung geplante Reform des Mutterschutzgesetzes sollen etwa auch Schülerinnen und Studentinnen künftig Schutz in Anspruch nehmen. Diese und weitere inhaltliche Änderungen stellt Rechtsanwalt Till Hoffmann-Remy auf lto.de ausführlich vor.

§ 175 StGB a.F.: Die geplante Rehabilitierung und Entschädigung von nach § 175 StGB a.F. verurteilten Männern untersucht Rechtsprofessor Pierre Thielbörger auf verfassungsblog.de. Besondere Berücksichtigung finden hierbei das im Auftrag der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes von Martin Burgi und Daniel Wolff erstellte Gutachten und das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums.

Schadensersatz für Kartellrechtsverstöße: Über den Referentenentwurf zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen berichtet das Hbl (Heike Anger). In Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie soll die Geltendmachung von Entschädigungen für Kartellschäden erleichtert werden. Hierbei sei vor allem das vorgesehene Recht auf Einsicht in Unterlagen beachtlich. Dieses gelte nach dem Entwurf nicht nur gegenüber dem Schadensverursacher, sondern auch gegenüber Dritten, die relevante Informationen besitzen könnten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2016: Anschlag und Aufenthaltsrecht / Darknet diffizil / AfD mal zwei . In: Legal Tribune Online, 26.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20080/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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