Die juristische Presseschau vom 23. bis 26. Mai 2015: Homo-Ehe light – BVerfG bleibt männerdominiert – Zumutung für Rechtsstaat

26.05.2015

In Berlin wird eine Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe diskutiert, viele Stimmen fordern aber die Gleichstellung. Außerdem in der Presseschau: Tarifeinheitsgesetz, männliches BVerfG, Polizeigewalt und vergammelte Schriftsätze.



Thema des Tages

Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare/Öffnung der Ehe: Am morgigen Mittwoch wird das Kabinett einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) beraten, welcher die eingetragene Lebenspartnerschaft weiter an die Ehe angleichen soll. Dabei gehe es vor allem um redaktionelle Modifikationen und Änderungen in Verwaltungsvorschriften, aber auch um einige echte gesetzliche Angleichungen, wie etwa die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, eine Bescheinigung deutscher Behörden zu erlangen, um eine Lebenspartnerschaft auch im Ausland eingehen zu können sowie die Möglichkeit der Vererbung von Bauernhöfen. Gleichzeitig wurden mit Blick auf das irische Referendum die Stimmen in der SPD, der Opposition aber teilweise auch der CDU laut, die Ehe insgesamt für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Es berichten etwa spiegel.de sowie die Dienstags-SZ (Stefan Braun), die Dienstags-FAZ (Eckart Lohse) und die Dienstags-taz (Ulrich Schulte).

Separat kommentieren Stefan Braun (Dienstags-SZ) - die Union verkenne die Zeichen der Zeit - und Ulrich Schulte (Dienstags-taz): "Diverse Verwaltungsvorschriften anzupassen ist notwendig, aber es ändert wenig an der Lebensrealität homosexueller Paare". Jasper von Altembockum (Dienstags-FAZ) findet: die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft werde "schrittweise so weit ausgedehnt, dass am Ende niemand mehr weiß, worin eigentlich noch der rechtliche Unterschied zur Ehe besteht. Der Akt der "Befreiung" liegt dann darin, das allzu menschlich Ungleiche im Namen von Gerechtigkeit und Toleranz einfach für gleich zu erklären." Rainer Haubrich (Dienstags-Welt) meint, es sei an der Zeit für mehr Rechte homosexueller Paare.

In einem ausführlichen, rechtsvergleichenden Beitrag zeichnet Heribert Prantl (Dienstags-SZ, ähnlich auf sueddeutsche.de) die Rechtsgeschichte der Lebenspartnerschaft noch einmal nach. Prantl erläutert, das Grundgesetz schütze zwar die Ehe, definiere diese aber nicht – die Verfassung sei also offen. So sehe es auch das Bundesverfassungsgericht, welches formulierte, das Grundgesetz gewährleiste das Institut der Ehe nicht "abstrakt, sondern in der gesetzlichen Ausgestaltung, wie sie den jeweils herrschenden, in der gesetzlichen Regelung maßgebenden zum Ausdruck gelangten Anschauungen entspricht."

Irland – gleichgeschlechtliche Ehe: Das irische Referendum zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe war erfolgreich. Irland muss jetzt seine Verfassung ändern, um die Gleichstellung umzusetzen. Unter anderem berichtet tagesschau.de. Dazu auch die Dienstags-FAZ (Jochen Buchsteiner), die betrachtet, wie nun der Druck auf Nordirland steige, die gleichgeschlechtliche Ehe ebenfalls zu ermöglichen.

Rechtspolitik

Grundrechte-Report: "Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus" – so lautet das Ergebnis des Grundrechte-Reports 2015, den Bürgerrechtsorganisationen jedes Jahr herausgeben und den Constanze Kurz vom Chaos Computer Club vorgestellt hat. Der Report beklagt darin vor allem eine massive geheimdienstliche Überwachung der Bürger und den Umgang mit Flüchtlingen innerhalb der EU. lto.de fasst zusammen. Es berichtet auch die Samstags-FR (Robert Briest).

Vorratsdatenspeicherung: Wie sicher sind die Daten, die Telekommunikationsunternehmen künftig speichern müssen? Bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports in Karlsruhe hat Constanze Kurz Sorgen geäußert: Der Referentenentwurf erfülle zwar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Datensicherheit aus dem Jahr 2010 – die stammten aber noch aus der Vor-Snowden-Ära. Die Samstags-taz (Christian Rath) berichtet.

"Vorratsdatenspeicherung - nein Danke" meint Thomas Hoeren (BeckBlog).

Tarifeinheit: Der Bundestag hat das Gesetz zur Tarifeinheit am vergangenen Freitag beschlossen. Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht haben mehrere kleine Gewerkschaften bereits angekündigt. Im Juli dürfte das Gesetz in Kraft treten. Die Samstags-FAZ (Dietrich Creutzburg) und lto.de berichten.

Joachim Jahn (Samstags-FAZ) fordert die Politik auf, endlich "das eigentliche Problem anzugehen und das Streikrecht zu regeln, nicht die (Un-)Gültigkeit von Tarifverträgen". Zudem seien nach der Rechtsprechung der letzten Jahre Streiks zum "archaischen Faustrecht" geworden. Vergessen sei die Idee der Arbeitsniederlegung als ultima ratio; erforderlichen seien Regeln für den Bereich der Daseinsvorsorge. Auch Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) weist darauf hin, dass "echte", "vorsichtige" Streikregeln aus Gründen des Gemeinwohls zulässig wären.

BND I – Selektorenliste: Mit der Frage, wer möglicherweise Einsicht in die Selektorenliste von BND und NSA nehmen könnte, befasst sich Heribert Prantl (Samstags-SZ). Denkbar sei etwa das "Vorsitzenden-Verfahren", das nur dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Einsicht gewähren würde. Gibt sich der Ausschuss damit nicht zufrieden und zöge er vors Bundesverfassungsgericht, sei dieses "in solchen Fragen sehr parlamentsfreundlich".

Für die SPD der Einsatz eines Ermittlungsbeauftragten, beauftragt durch das Parlament, das Mittel der Wahl. Im Gespräch ist laut WamS (R. Alexander u.a.) der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a.D. Gerhard Schäfer, der mit Hilfe einer weiteren "Vertrauensperson" die Selektoren "entschlüsseln und richtig bewerten" könnte.

BND II – Neuausrichtung: Nach Meldung des Spiegel (Hubert Gude) arbeitet die SPD an einem Konzept, nach dem der BND per Gesetz "neu ausgerichtet" werden soll. Angedacht sind eine strenge Bindung an das eigene Aufgabenprofil, auch in Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten, sowie eine "massive Stärkung" der G 10-Kommission.

Thomas Stadler (internet-law.de) schlägt unmittelbare Inhouse-Kontrolle für den BND vor, und zwar "durch einen Abgesandten des Parlaments, der auch das Recht haben müsste, die gesamte Kommunikation zwischen dem Dienst und der vorgesetzten Dienst- und Fachaufsicht, also im konkreten Fall mit dem Kanzleramt, einzusehen".

Anti-Doping-Gesetz: Das geplante Anti-Doping-Gesetz, das auch eine Strafbarkeit wegen Selbstdopings für Sportler vorsieht, erhält von Juraprofessor Jens Adolphsen auf lto.de ein gutes Zeugnis: "Die Regierung setzt mit dem Entwurf ihren Koalitionsvertrag konsequent und mutig um und schafft erstmals ein in sich stimmiges Anti Doping Gesetz, das diesen Namen auch verdient." Die Begründung des Schutzgutes "Integrität des Sports" (nicht der Gesundheit der Sportler) begrüßt Adolphsen, ebenso die Regelung zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Vorfelddelikte im Terrorismusstrafrecht: Mit der Diskussion um Vorfeldtatbestände im Terrorismusstrafrecht befasst sich der Spiegel (Jörg Diehl/Martin Knobbe). Der neu geschaffene Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB-E) sieht eine Strafbarkeit für Spenden an Terrororganisationen vor; er steht wegen Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung und der Nachweisbarkeit des Vorsatzes als bloße Symbolpolitik in der Kritik. Einige Kritiker argwöhnen, dass bei einem entsprechenden Anfangsverdacht der Straftatbestand bloß als Türöffner in den Katalog strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen dienen soll.

Suizidhilfe: Der CDU-Politiker Patrick Sensburg hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorgelegt – der restriktivste in der bisherigen Debatte, wie die Samstags-FAZ meldet. Danach wäre nicht nur eine geschäftsmäßige Suizidhilfe strafbar, sondern auch eine Suizidhilfe durch "Angehörige und Freunde".

Societas Unius Personae: Das Europaparlament will Gründern kleinerer und mittlerer Unternehmen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtern. Dazu sollen sie überall in Europa mit Einpersonenkapitalgesellschaften (Societas Unius Personae) aktiv werden können, mit der dann eine  europaweite Vernetzung von Tochtergesellschaften möglich sein soll. Rechtsanwalt Carsten Laschet hat sich den Richtlinienentwurf für lto.de angesehen und berichtet über Kritik aus der deutschen Politik.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 26. Mai 2015: Homo-Ehe light – BVerfG bleibt männerdominiert – Zumutung für Rechtsstaat . In: Legal Tribune Online, 26.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15641/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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