Die juristische Presseschau vom 5. November 2020: Eizel­­len­­spende bleibt strafbar / BRAO wird refor­­miert / Wei­terhin häu­fige infor­­melle Abspra­chen

05.11.2020

Das BayObLG sieht in der Weitergabe einer besamten Eizelle an eine andere Frau eine Straftat nach dem Embryonenschutzgesetz. Der Referentenentwurf zur Reform der BRAO liegt vor. Informelle Absprachen sind im Strafprozess weiterhin Usus.

Thema des Tages

BayObLG zu "Netzwerk Embryonenspende": In Deutschland dürfen gespendete Eizellen, die bereits besamt, aber noch nicht vollständig befruchtet sind (sog. Vorkernstadium) nicht bei einer anderen Frau eingesetzt werden. Dies entschied das Bayrische Oberste Landesgericht und hob damit den Freispruch des Landgerichts Augsburg gegen den Vorstand und zwei weitere Mediziner des "Netzwerks Embryonenspende" auf. Das Netzwerk vermittelt seit 2013 aus der künstlichen Befruchtung überbleibende Eizellen im Vorkernstadium mit Zustimmung der genetischen Eltern an andere Paare, um deren Kinderwunsch zu erfüllen. Da es sich bei einer solch "imprägnierten" Eizelle juristisch noch nicht um einen Embryo handle, ist das Vorgehen des Netzwerks laut dem BayObLG eine nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) strafbare Eizellenspende. Die Spende von befruchteten Eizellen, also Embryonen hingegen ist nicht strafbar.  Das vorinstanzliche LG war dagegen der Ansicht, dass es sich bei den durch das Netzwerk vermittelten Eizellen um befruchtete Eizellen handle und damit nach dem ESchG keine Strafbarkeit bestehe. Es folgte damit einem von der emeritierten Strafrechtsprofessorin Monika Frommel angefertigten Gutachten, welches den Medizinern rechtlich einwandfreies Handeln bestätigte. Es berichten die FAZ (Marlene Grunert) und spiegel.de, und ausführlicher die SZ (Kathrin Zinkant) und LTO (Maximilian Amos).

Rechtspolitik

Staatsanwaltschaft: Thüringen will am Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Weisungsrecht der Landesjustizverwaltungen an die Staatsanwaltschaften beschränkt. Eine Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes, in dem das Weisungsrecht festgeschrieben ist, wird verstärkt seit Mai 2019 diskutiert. Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien und daher keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Wie LTO schildert, wird der Thüringer Entwurf vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) nicht begrüßt.

Anwaltliches Berufsrecht: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am Dienstag den Verbänden einen Referentenentwurf zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung übermittelt. Wie Rechtsanwalt Martin Huff auf LTO und beck-aktuell (Joachim Jahn)berichten, sieht der Entwurf unter anderem die Möglichkeit vor, dass Rechtsanwälte sich nun in sämtlichen Gesellschaftsformen des deutschen und europäischen Rechts zusammenschließen dürfen. Zudem wurde der Paragraph zur Interessenkollision neu und klarer formuliert und die Regelung der Stimmverhältnisse in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer vollständig neu gefasst.

Baugesetzbuch: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Änderungsentwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Damit soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erschwert werden, um Mieter vor Verdrängung zu schützen. Die Regelung gilt zunächst bis 2025. Es berichten das Hbl (Silke Kersting), die SZ und die FAZ.

Update-Pflicht: Verbraucher sollen in Zukunft für ihre Smartphones und Apps einen Anspruch auf Updates haben. So sieht es laut der taz (Svenja Bergt) ein Referentenentwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) vor.

Svenja Bergt (taz) begrüßt den Vorstoß, bemängelt aber, dass im aktuellen Entwurf keine Häufigkeit oder Zeitspannen für Updates festgeschrieben sind.

Jagdgesetz: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit Neuerungen im Bundesjagdgesetz beschlossen. Wie die taz (Heike Holdinghausen) und die FAZ berichten ist Ziel der Neuerungen vor allem der Schutz des Waldes, da ein Drittel der jungen Bäume von Wild verbissen werden. Die Abschusspläne werden daher nun nicht mehr von den Behörden vorgegeben, sondern Jagdpächter und Waldbesitzer sollen sich auf Mindest- und Höchstzahlen verständigen. Jagd-, Wald- und Umweltverbände begrüßen den Vorstoß zwar, vielen geht er aber nicht weit genug.

Justiz

Informelle Absprachen: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) vorab berichtet, wird am heutigen Donnerstag eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie zur "Praxis der Verständigung im Strafprozess" veröffentlicht. Die Studie soll darüber Aufschluss geben, wie häufig informelle Absprachen zwischen Justiz und Verteidigern getroffen werden, Absprachen also, die nicht den gesetzlichen Vorgaben der "Verständigung" und den vom Bundesverfassungsgericht 2013 eingeführten Hürden entsprechen. Dabei zeige die Studie, dass informelle Absprachen nach wie vor häufig sind.

BGH zur Todeszurechnung beim Raub: Der qualifikationsspezifische Risikozusammenhang des § 251 Strafgesetzbuch ist auch dann gegeben, wenn der Tod auf einen vom schwerverletzten Raubopfer gewollten Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen zurückzuführen ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof und verwarf die vom Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet. Das 84-jährige Opfer war beim Entwenden ihrer Handtasche auf den Kopf gestürzt und aus der anschließenden Operation nicht mehr aufgewacht. Da sie zuvor eine Patientenverfügung abgegeben hatte, wurde die Behandlung nach der OP wie gewünscht abgebrochen, kurz darauf verstarb sie. Damit, so LTO, habe sich der BGH nun zu der ungeklärten Frage des Risikozusammenhangs bei Patientenverfügungen positioniert.

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Fraktionsausschluss: Ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, darf eine Fraktion auch Mitglieder ausschließen. So entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Ende Oktober und wies damit die Klage der von der FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag ausgeschlossenen Bildungspolitikerin Helga Ferch zurück. Diese hatte in den Monaten vor ihrem Ausschluss unabgesprochene politische Forderungen erhoben und sich inadäquat zu brisanten Themen geäußert, berichtet LTO.

OLG Naumburg – Anschlag auf Synagoge: Wie spiegel.de und sz.de berichten, hat die Verteidigung im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag in Halle die Aussetzung oder mindestens dreiwöchige Unterbrechung des Verfahrens beantragt. Hintergrund ist ein Antrag der Nebenklage, die Anklage gegen Stephan B. um einen weiteren Fall des versuchten Mordes zu erweitern. Dabei geht es um einen Mann, den der Attentäter auf seiner Flucht angefahren hatte. Eine Aussetzung scheint derzeit unwahrscheinlich.

OVG Magdeburg zu Teil-Shutdown: Der von Sachsen-Anhalts Landesregierung verordnete Teil-Shutdown ist verhältnismäßig. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch und lehnte damit den Eilantrag einer Hotelkette ab, welche sich unter anderem gegen das Beherbergungsverbot und die Schließung von Gaststätten wandte. Das Gericht argumentiert, dass die Grundrechtseingriffe dadurch abgemildert würden, dass die betroffenen Branchen für Umsatzeinbußen entschädigt werden. Es berichten LTO und die FAZ.

AG Berlin – Rapper Fler: Der Berliner Rapper Fler ist vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Beleidigung, versuchter Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung und verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen angeklagt. Am Mittwoch wurde die Anklage verlesen. Fler äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, so FAZ und spiegel.de.  

Corona und BVerfG: LTO erläutert kurz, wie das Bundesverfassungsgericht plant angesichts der neuen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie arbeitsfähig zu bleiben. So wird seit Mittwoch in einem Zwei-Schichten-System gearbeitet. Zudem können Richter im "Home Office" arbeiten.

Recht in der Welt

USA – Wahlen: US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, gegen die Wahlentscheidung vor dem US-Supreme Court vorzugehen und so den Stimmauszählungsprozess zu stoppen. Die SZ (Thomas Kirchner) und LTO erläutern, dass dafür aber zunächst in den betroffenen Bundesstaaten der Rechtsweg ausgeschöpft werden müsste.

Hinsichtlich der Festigkeit der Verfassung zieht Reinhard Müller (FAZ) Parallelen zu Deutschland in der Weimarer Zeit und erinnert, dass die "Feinde der Demokratie [häufig] auf halbwegs legalem Wege an die Macht gekommen" sind. Eine Verfassung dürfe nicht einfach nur existieren, sie müsse auch gelebt werden, um ihre Wirkung zu entfalten.

USA – Richter John Roberts: In einem Beitrag im FAZ-Einspruch (Patrick Bahners) wird der Supreme Court-Richter John Roberts porträtiert. Dieser wechselte bis dato bei Abstimmungen innerhalb des Gerichts häufig die Lager. Mit der Berufung der konservativen Amy Coney Barrett wird eine konservative Mehrheit nun auch ohne Roberts möglich sein. 

Ukraine – Verfassungsgericht: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine aufgefordert zurückzutreten, um eine Neubesetzung des Gerichts zu ermöglichen. Er reagierte damit auf eine Entscheidung des Gerichts, wonach es einige neue Regelungen zur Korruptionsbekämpfung als verfassungswidrig einstufte und damit der Verfassungsklage der prorussischen "Oppositionsplattform – Für das Leben" stattgab. Die neuen Regeln seien für eine effektive Korruptionsbekämpfung aber essentiell, meint auch die Europäische Kommission, so die FAZ (Gerhard Gnauck) weiter.

Polen – Abtreibungsurteil: Ende Oktober erklärte das polnische Verfassungsgericht die Abtreibung von Föten mit angeborenen Fehlbildungen für verfassungswidrig und gab damit dem Antrag der rechtskonservativen Regierungspartei PiS statt. Da es seit dem Urteil allerdings zu massiven anhaltenden Protesten kam, zögert die Regierung das Urteil zu veröffentlichen. Damit untergrabe sie die Autorität ihres politisch besetzten Verfassungsgerichts, wie Rechtsanwalt Jan Muszynski auf dem Verfassungsblog erläutert. Setzte die Regierung das Urteil um, wäre eine Abtreibung nur noch im Falle einer Vergewaltigung oder Inzest, oder bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt, so die SZ. Die Proteste, so die Befürchtung, würden in diesem Fall sicher weitergehen.

Belarus – EU-Sanktionen: Die EU-Botschafter leiteten am Mittwoch weitere EU-Sanktionen gegen den belarussischen Staatschef Alexander Lukaschenko, dessen Sohn Wiktor sowie weitere 13 Regierungsvertreter in die Wege. Diese sehen Einreiseverbote und Kontensperrungen vor. Damit reagiert die EU auf das gewaltsame Vorgehen Lukaschenkos gegen friedliche Demonstranten in Belarus. Bis Freitag müssen die EU-Mitgliedstaaten noch zustimmen, was aber reine Formsache sein sollte, so die FAZ und die taz.

Türkei – Soziale Medien: Ein im Juli verabschiedetes Gesetz verpflichtet soziale Medien mit täglich mehr als einer Million türkischer Nutzer Niederlassungen in der Türkei zu eröffnen, mit einem türkischen Staatsbürger als Vertreter. Da bisher keiner der Anbieter wie Facebook, Twitter oder YouTube dem nachkam, wurden laut SZ nun Strafen in Höhe von je einer Million Euro gegen diese verhängt. Sollten diese nicht gezahlt werden, könnten laut Gesetz die Seiten beschränkt und unbenutzbar gemacht werden.

Sonstiges

Verfassungsgerichte: In der FAZ analysiert Rechtprofessor Jörg Philipp Terhechte ausführlich die Politisierung von Personalentscheidungen am US-Supreme Court der letzten Jahrzehnte und vergleicht diese mit den jüngeren Entwicklungen am Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Dabei stehe in den USA die Persönlichkeit der Richterinnen und Richter stark im Vordergrund, eine Tendenz, die auch am deutschen Obersten Gericht und europäischen Gerichten zunehme. Eine "übermäßige Politisierung der rechtsprechenden Gewalt" solle aber in jedem Fall verhindert werden.

Corona und Ausgleichsanspruch: Untersage der Staat im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Menschen ihre verfassungsrechtlich garantierte Berufsausübung, schulde er diesen Menschen nicht nur bloße Hilfszahlungen. Vielmehr hätten diese Menschen damit ein Opfer für die Allgemeinheit gebracht und damit einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Dafür plädiert Rechtsprofessor Hans Peter Bull in der FAZ.
 

*ergänzt am Erscheinungstag um 8.15 h.

 

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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. November 2020: Eizel­len­spende bleibt strafbar / BRAO wird refor­miert / Weiterhin häufige infor­melle Abspra­chen . In: Legal Tribune Online, 05.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43326/ (abgerufen am: 10.05.2024 )

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