Die juristische Presseschau vom 20. März 2020: Aus­gangs­sperren und Frei­heits­rechte / Wei­tere Exa­mens­prü­fungen ver­schoben / Verbot von Reichs­bürger-Grup­pie­rung

20.03.2020

Erste Ausgangssperren in Deutschland ziehen Fragen nach den Rechtsgrundlagen sowie der "Corona-Resistenz" des Grundgesetzes nach sich. Weitere Examensprüfungen werden verschoben und erstmals wurde eine Reichsbürger-Gruppierung verboten.

Thema des Tages

Coronavirus – Ausgangssperren: Neben zwei Kommunen in Bayern hat nun auch Freiburg eine eingeschränkte Ausgangssperre erlassen, die vom 21. März bis zum 3. April gelten soll. Andere Bundesländer erwägen Ausgangssperren ebenso und am Sonntag kommen laut Informationen des SWR Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder zusammen, um über weitere lokale und gegebenenfalls bundesweite Ausgangssperren zu beraten. In ihrem Beitrag für juwiss.de spricht sich nun die wissenschaftliche Mitarbeiterin Andrea Kießling dafür aus, dass § 28 des Infektionsschutzgesetzes als Generalklausel durchaus in Betracht käme, da diese gerade dann angewandt werden könnte, "wenn sich die Behörden mit Geschehnissen konfrontiert sehen, an die der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Gesetzes nicht dachte". Letztlich sieht sie die Generalklausel aber nur "als wirklich letztes Mittel" und schließt sich der Forderung an, möglichst schnell Rechtssicherheit durch eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes zu erreichen. Für verfassungsblog.de nimmt Rechtsprofessorin Andrea Edenharter insbesondere die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die betroffenen Freiheitsrechte in den Blick und kommt zu dem Ergebnis, dass der Eingriff unverhältnismäßig ist. Auch sie sieht den Gesetzgeber nun in der Pflicht und fordert eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, um "aktionistische[n] Notstandsmaßnahmen der Politik" vorzubeugen und das Grundgesetz "Corona-resistent" zu belassen. Jost Müller-Neuhof beklagt auf tagesspiegel.de die fehlende Bundeskompetenz im Infektionsschutz, sieht diese aber kurzfristig nicht erreichbar und hofft deshalb auf eine Ermächtigung des Bundes zu einzelnen Maßnahmen. Auch im FAZ-Einspruch geht Constantin van Lijnden der Rechtsgrundlage auf den Grund und fordert eine rasche Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.

Rechtspolitik

Coronavirus – Bundestag: lto.de (Hasso Suliak), spiegel.de (Kevin Hagen u.a.), faz.net und focus.de gehen auf die Entwicklungen um die Funktionsfähigkeit des deutschen Bundestages in Folge der Corona-Pandemie ein. Beschrieben werden die verschiedenen Absprachen, um eine Arbeitsfähigkeit des Parlaments aufrecht zu erhalten. Überlegungen zu einer Grundgesetzänderung, die auch in einer Gesundheitskrise ein Notparlament ermögliche, seien jedoch erst einmal vom Tisch.

Coronavirus – Bundeswehreinsatz: Wie u.a. lto.de meldet, plant die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) die Bundeswehr in der aktuellen Situation im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Grundgesetz einzusetzen, sobald die zivilen Strukturen "an ihre Grenzen" gerieten. Gegenüber der SZ (Joachim Käppner/Mike Szymanski) plädiert der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) für Zurückhaltung und fordert eine Erweiterung des Artikels 35 über Katastrophen und Unglücksfälle hinaus auf Pandemien. Auch sei zu prüfen, ob ein Recht zur Einberufung der Reservedienstleistenden außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls nötig sei.

Coronavirus – Hauptversammlungen: Das Deutsche Aktieninstitut fordert laut FAZ in einem Positionspapier Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die es zumindest für die Hauptversammlungssaison 2020 ermöglichten, diese ohne physische Präsenz abzuhalten.

Schwangerschaftsabbrüche: In der taz fordert Kirsten Achtelik die Abschaffung des § 218 des Strafgesetzbuches. Die Entscheidung des neuseeländischen Parlaments, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 20. Woche nicht mehr zu verbieten, könne als Vorbild dienen. Und auch danach sei ein Abbruch der Schwangerschaft noch möglich, sofern es einem Arzt zufolge eine "gesundheitlich angemessene Entscheidung" sei. Um also "die ungewollt Schwangere und ihre Bedürfnisse in den Fokus der emphatischen ärztlichen Aufmerksamkeit" rücken zu können, müsse § 218 abgeschafft werden.

Justiz

BVerfG zu Unterbrechung von Strafprozessen: Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag zweier Münchner Juristen, kurz bevorstehende Strafprozesse auszusetzen, ab. Die Kläger hätten sich zunächst auf niedrigerer Ebene rechtlich zur Wehr setzen müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht laut lto.de und spiegel.de (Julia Jüttner) noch am selben Abend. Für den beteiligten Rechtsanwalt Adam Ahmed sei das Bundesverfassungsgericht seiner Verantwortung "in dieser schweren Krise" nicht gerecht geworden.

Einen Überblick über die (uneinheitliche) Handhabung verschiedener Gerichte sowie die Pläne des Bundesjustizministeriums, schon nächste Woche eine Gesetzesänderung zur Unterbrechung von Strafprozessen als Infektionsschutzmaßnahme vorzustellen, geben lto.de, spiegel.de (Julia Jüttner), die FAZ (Matthias Wyssuwa/Marlene Grunert) sowie die Welt (Hannelore Crolly/Kristian Frigelj).

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage VW: Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll die Ombudsstelle für den zwischen beiden Parteien geschlossenen Vergleich leiten. Ab dem 5. Mai sollen je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1.350 und 6.257 Euro an die rund 260.000 Berechtigten ausgezahlt werden, so lto.de, SZ und das Hbl.

OLG Bremen zu Abschalteinrichtungen: Das Oberlandesgericht Bremen entschied zugunsten eines VW-Käufers und bejahte einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Darüber hinaus könne der VW-Käufer Zinsen ab Zahlungsverzug von VW verlangen, müsse sich aber die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen. lto.de verweist zudem auf ähnliche Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Stuttgart und Naumburg.

OLG Hamburg zu IS-Mitgliedschaft: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat einen 29-jährigen Deutschen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, wie spiegel.de meldet. Der Mann sei 2013 nach Syrien gereist, hätte dort eine Kampfausbildung in einem IS-Lager absolviert und nach seiner Rückkehr 2014 in Deutschland eine Vermittlerrolle für ausreisewillige IS-Sympathisanten übernommen.

LG Bonn zu Cum-Ex: Über die am Mittwoch vom Landgericht Bonn gegen zwei frühere Investmentbanker verhängten Bewährungsstrafen schreiben nun ausführlich lto.de, die FAZ (Marcus Jung) und die taz.

In der FAZ kommentiert Marcus Jung das Urteil, die Angeklagten hätten "hoch gepokert" und nur wegen ihrer großen Kooperationsbereitschaft eine Haftstrafe vermieden. Für das Hbl kommentiert Volker Votsmeier den Prozess und sieht die Geständigkeit ebenfalls als Grund für die Milde des Urteils, erwartet zugleich zahlreiche weitere Prozesse im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften.

LG Koblenz zu Energieverbrauch: Steigen die Stromkosten im Vergleich zu den Vorjahren deutlich an, kann darin ein offensichtlicher Fehler liegen, der laut dem Landgericht Koblenz keine Stromsperrung rechtfertigt. lto.de berichtet.

BAG zu Fahrzeitvergütung: Das Bundesarbeitsgericht erklärt eine betriebliche Regelung zur Pauschalierung von Fahrtzeiten für unwirksam und stellt klar, dass die Vergütungspflicht von Fahrtzeiten durch Betriebsvereinbarungen nicht eingeschränkt werden kann. Für lto.de schildert Rechtsanwalt Alexander Willemsen den Prozessverlauf und setzt sich mit den Konsequenzen für Unternehmen auseinander, die – wie im Fall – Außendienstmitarbeiter und Servicetechniker angestellt haben.

BFH zu Freiberuflichkeit: Der Bundesfinanzhof hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein externer Datenschutzbeauftragter auch dann gewerblicher Unternehmer und nicht Freiberufler ist, wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Externe Datenschutzbeauftragte seien damit gewerbesteuerpflichtig und bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen auch buchführungspflichtig, so lto.de.

Immobilienrecht: In der FAZ werden aktuelle Urteile zum Immobilienrecht vorgestellt. So entschied etwa das Landgericht Bonn im Januar, dass im Rahmen von Grundstückskäufen Erklärungen auch per Whatsapp erfolgen können, sofern für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung nur die Textform gefordert ist.

Recht in der Welt

Norwegen – Notstandsgesetze: Für die SZ (Kai Strittmatter u.a.) tragen verschiedene Korrespondenten Reaktionen einiger Staaten auf die Corona-Pandemie zusammen. In Norwegen etwa sollen in kürzester Zeit Notstandsgesetze geschaffen werden, die es dem Kabinett ermöglichen, am Parlament und an bestehenden Gesetzen vorbei zu agieren. Trotz der Versprechen, diese Vollmachten "nicht ausnutzen oder missbrauchen" zu wollen, gab es scharfe Kritik von Bürgerrechtlern und Juristen, die den Rechtsstaat zugunsten der Exekutive ausgehebelt sehen.

Juristische Ausbildung

Coronavirus – Examensprüfungen: Das Gemeinsame Prüfungsamt für Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein beschloss nun, die im April anstehenden Klausuren für das Zweite Staatsexamen auf den Juni-Durchgang zu verschieben. In Hamburg werden zudem die April-Klausuren für das Erste Staatsexamen in den Juli bzw. Juni verlegt. In Thüringen werden laut lto.de derzeit keine Ladungen versandt und über die mündlichen Prüfungen im Zweiten Staatsexamen (regulär Anfang Mai) sowie die im Juni anstehenden Klausuren im Zweiten Staatsexamen könne erst Mitte April Belastbares ausgesagt werden. In Bayern werden die mündlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens erst einmal um zwei Wochen auf die Zeit ab dem 4. Mai verschoben. In Baden-Württemberg wurden die mündlichen Prüfungen des Zweiten Examens zunächst bis auf die Zeit nach dem 20. April verschoben.

Coronavirus – Homeoffice-Klausuren: Um den Klausurbetrieb aufrecht zu erhalten, entschloss sich die Bucerius-Law-School in Hamburg mit Erlaubnis des Landesjustizprüfungsamtes, Klausuren mit einer Prüfungs-Software von zu Hause aus zu schreiben, wie lto.de (Marcel Schneider) meldet. Nachdem jedoch herauskam, dass während der Bearbeitungszeit unter den Studierenden eine Lösungsskizze kursierte, wurde kurzerhand beschlossen, die Klausurbearbeitung daheim per Videoüberwachung zu beaufsichtigen. Dies sieht die Datenschutzrechtlerin Maria Fetzer kritisch und bemängelt vor allem, dass eine wirksame Einwilligung der Studierenden angesichts der fest an die Teilnahmeberechtigung gekoppelten Überwachung häufig nicht freiwillig und damit unwirksam sei.

Sonstiges

Reichsbürger-Gruppe: Wie u.a. lto.de, die SZ (Constanze von Bullion/Christian Wernicke) und die taz (Konrad Litschko) berichten, hat das Bundesinnenministerium erstmals das Verbot einer Reichsbürger-Gruppe verfügt und mittels bundesweiter Razzien auch vollstreckt. Die Gruppe "Geeinte deutsche Völker und Stämme" verbreite rassistische und antisemitische Schriften und vergifte so unsere freiheitliche Gesellschaft systematisch, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

In einem Kommentar auf deutschlandfunk.de begrüßt Gudula Geuter die Verbotsverfügung, kritisiert zugleich aber auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Reichsbürgerszene überhaupt erst seit 2016 in ihren Jahresberichte führe. In der taz schlägt Konrad Litschko in seinem Kommentar in dieselbe Kerbe und ermahnt die Sicherheitsbehörden zudem, gerade in Zeiten der Corona-Pandemie "hellwach zu sein". Bewegungen, die sich im Widerstand gegen die Bundesrepublik wähnten, könnten jetzt "ihre Zeit gekommen sehen".

Coronavirus – Notstandsverfassung: In ihrem Überblick über die Notstandsverfassung für verfassungsblog.de befinden der Rechtsprofessor Pierre Thielbörger und der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Behlert die relevanten Regelungen für zu unübersichtlich über das Grundgesetz verteilt, was sie wenig "krisenfreundlich" mache. Im Gegensatz zum äußeren Notstand sei der innere Notstand auch nicht ausreichend geregelt und bedürfe einer Anpassung, insbesondere Kompetenzverlagerung auf die Bundesebene sowie Verfahrensvereinfachungen für die obersten Verfassungsorgane seien angezeigt. Nichtsdestotrotz stünde die Notstandsverfassung in ihrer jetzigen Form einer effektiven Bekämpfung der Krise nicht im Wege. In der FAZ beleuchten die Rechtsprofessoren Florian Meinel und Christoph Möllers ebenfalls das "Institut des Ausnahmezustandes".

Im Feuilleton der SZ (Andreas Zielcke) werden die Notstandsregelungen früherer Verfassungen beschrieben. Der Autor geht sodann auf die demokratische Prozesse in Ausnahmezeiten ein, die er als "Paradoxie der demokratisierten Not" beschreibt: "Man trägt die von Politikern angeordneten Rettungsmethoden pauschal mit, solange die Begründungen auf der Basis des fortschreitenden Wissens, Halbwissens und Unwissens plausibel und transparent bleiben".

Coronavirus – Zwangslizenzen für Impfstoffe: Auf verfassungsblog.de beschreibt Rechtsprofessor Peter-Tobias Stoll die Kooperation der öffentlichen Hand mit Privaten in der Gesundheits- und Arzneimittelforschung. In letzter Konsequenz könne das Patentgericht im "öffentlichen Interesse" sogar Zwangslizenzen für Dritte erteilen, die etwa im Zusammenhang mit der Entwicklung von Impfstoffen gemachte Erfindungen nutzen möchten.

Coronavirus – Nutzung von Handydaten: Nachdem bekannt wurde, dass die Telekom dem Robert-Koch-Institut einen Datensatz anonymisierter Standortdaten zukommen ließ, befassen sich nun für lto.de auch die Rechtsanwälte Carlo Piltz und Johannes Zwerschke mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Trotz des "DSGVO-Rattenschwanzes" und der Unklarheit, mit welchen Techniken die Telekom die Daten anonymisiert hat, sehen die Autoren jedenfalls ein nach Artikel 6 DSGVO für die Anonymisierung erforderliches "berechtigtes Interesse" der Telekom als vorliegend an. Netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichtet ebenfalls.

Coronavirus – Arbeitsrecht: Auf spiegel.de (Dietmar Hipp) geben die Rechtsanwältinnen Nathalie Oberthür und Marc André Gimmy (in englischer Sprache) Antworten auf Arbeitnehmerrechte in Zeiten der Corona-Pandemie.

Coronavirus – (Ein-)Reiseverbote: Die Beschränkungen von (Ein-)Reisen in den Schengenraum, denen der Europäische Rat am Dienstag zustimmte sowie die eingeführten Binnenkontrollen unterzieht Rechtsprofessor Daniel Thym für verfassungsblog.de (in englischer Sprache) einer rechtlichen Prüfung. Er geht dabei unter anderem auf die Nachweisbarkeit ausnahmsweiser Berechtigung zur Einreise sowie die Rechte von Asylsuchenden und Drittstaatsangehörigen ein. Vor allem die Wichtigkeit der Etablierung und Anwendung einheitlicher "best practices" der Mitgliedstaaten hebt er hervor.

Coronavirus – Anwaltschaft: Unter dem Namen #Juranotalone baut sich ein solidarisches Netzwerk in der Kölner Anwaltschaft auf, wie lto.de (Hasso Suliak) meldet. Über Facebook, per Mail und ab dem heutigen Freitag auch per Whatsapp können sich Anwältinnen und Anwälte gegenseitig bei der Bearbeitung von Mandaten oder anderen wichtigen Fragen unterstützen. Anwaltschaften aus anderen Regionen hätten bereits gefragt, ob sie #Juranotalone übernehmen dürften.

"TikTok": In einem Beitrag für juwiss.de kommen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Lennart Laude und Nicolas Harding zu dem Ergebnis, dass die gezielte Filterung von Inhalten, die Einschränkung der Sichtbarkeit oder ein Geoblocking durch Plattformbetreiber in Deutschland schwer mit der Grundrechtsbindung der Plattform in Einklang zu bringen seien. Die Praktiken des sozialen Netzwerkes "TikTok" nahmen die beiden zum Anlass, die Grundrechtsbindung von privaten Betreibern sozialer Netzwerke herauszuarbeiten.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2020: Ausgangssperren und Freiheitsrechte / Weitere Examensprüfungen verschoben / Verbot von Reichsbürger-Gruppierung . In: Legal Tribune Online, 20.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40965/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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