Die juristische Presseschau vom 14. bis 18. April 2017: Zwei­fel­haftes Türkei-Refe­rendum / BVerfG zu Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / EGMR zu Sturm auf rus­si­sche Schule

18.04.2017

Der Ausgang des türkischen Verfassungsreferendum wird noch Gerichte beschäftigen. Außerdem in der Presseschau: Karlsruhe lehnt neue Eilanträge gegen anlasslose Massendatenspeicherung ab, Straßburg verurteilt Russland wegen Beslan.

Thema des Tages

Türkei – Verfassungsreferendum: Die türkische Opposition will das Verfassungsgericht der Türkei und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, nachdem die oberste türkische Wahlkommission feststellte, dass die Ja-Stimmen im Referendum um die Einführung einer Präsidialverfassung knapp überwogen. Potenzielle Kläger können sich dabei vor allem auf zwei Punkte stützen, die auch von den OSZE-Wahlbeobachtern kritisiert werden. So ermöglichte die Wahlkommission, abweichend von gesetzlichen Vorgaben, dass Wahlzettel, die von der Wahlkommission nicht autorisiert waren, als gültig gewertet werden können. Außerdem seien die Bedingungen für das Ja- und Nein-Lager im Vorfeld der Abstimmung nicht gleich gewesen. Es berichten tagesschau.de (Christoph Tanneberger) und zeit.de.

Den Inhalt der nun beschlossenen Verfassungsänderungen beschreiben die Montags-FAZ (Michael Martens) und die Montags-Welt (Boris Kalnoky).

Rechtspolitik

Sperrklausel Europaparlament: Die CDU will erneut eine Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europäischen Parlament einführen. Nach einer Meldung des Spiegel (Ralf Neukirch) soll die Sperrklausel diesmal aber statt nur auf nationaler Ebene europaweit festgeschrieben werden.

Leistungsschutzrecht: Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, stoßen die Pläne des früheren Digitalkommissars Günther Oettinger (CDU) zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage auf Widerstand im EU-Parlament. Die Streichung eines entsprechenden Passus in Oettingers Vorschlag sei beantragt worden. Ein Leistungsschutzrecht wurde in Deutschland bereits eingeführt.

NetzDG: Auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Lukas Gerhardinger befürchtet auf verfassungsblog.dedass das vom Justizministerium geplante Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken die Netzwerke zur vorsorglichen Löschung auch legaler Inhalte verleite. Es gelte dann der Grundsatz: "Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 18. April 2017: Zweifelhaftes Türkei-Referendum / BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung / EGMR zu Sturm auf russische Schule . In: Legal Tribune Online, 18.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22667/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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