Die juristische Presseschau vom 14. bis 18. April 2017: Zwei­fel­haftes Türkei-Refe­rendum / BVerfG zu Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / EGMR zu Sturm auf rus­si­sche Schule

18.04.2017

Justiz

BVerfG – Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli dieses Jahres nicht gestoppt und Eilanträge dagegen erneut abgelehnt. Die Eilanträge waren mit neuer Hoffnung gestellt worden, nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden für unionsrechtswidrig erklärt hatte. Das BVerfG habe die Klärung der vom EuGH aufgeworfenen Rechtsfragen jedoch im Eilrechtsschutzverfahren abgelehnt und auf das Hauptsacheverfahren verwiesen, berichtet taz.de (Christian Rath). Die Entscheidung über elf Verfassungsbeschwerden sei erst in einigen Jahren zu erwarten.

BVerfG zu Cum-Ex-Ermittlungen: Nun stellt auch die Samstags-SZ (Klaus Ott) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften dar. Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde des Verdächtigen, gegen den sich Ermittlungsmaßnahmen gerichtet hatten, nicht zur Entscheidung angenommen. Nun könnten die Ermittler weiter gegen die Akteure der Cum-Ex-Deals vorgehen, durch die der Fiskus in Milliardenhöhe geschädigt worden ist. Spätestens im nächsten Jahr sei mit den ersten Anklagen zu rechnen.

BVerwG – Planerhaltung: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um eine Windkraftanlage dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der UVP-Richtlinie der EU vereinbar ist, so lto.de. Die BauGB-Vorschrift erklärt Verfahrensfehler für unbeachtlich, wenn sie trotz entsprechender Belehrung nicht innerhalb eines Jahres gegenüber der Gemeinde gerügt wurden.

EGMR zu besonderem Kirchgeld: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte Anfang April die deutsche Verrechnungspraxis beim sogenannten besonderen Kirchgeld für konventionsgemäß. Nun stellt auf lto.de auch die Rechtsanwältin Jacqueline Neumann die Entscheidung sowie die Problematik des Kirchgeldes vor. Bei dieser Praxis wird die Kirchensteuer bei gemeinsamer Veranlagung eines konfessionsangehörigen und eines konfessionsfreien Ehepartners am gemeinsamen Einkommen berechnet, sodass der konfessionslose Partner indirekt Kirchensteuer zahlt.

BAW – BVB-Bus: Die Untersuchung des Bekennerschreibens zum Anschlag auf den Bus von Borussia Dortmund hat ergeben, dass es sich höchstwahrscheinlich um kein authentisches Schreiben des IS handelt. Sowohl der Duktus des Schreibens als auch die erhobenen Forderungen seien für einen islamistischen Hintergrund untypisch. Es werde weiterhin in alle Richtungen ermittelt, berichtet die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) ausführlich.

OLG München zu Marlene-Dietrich-Show: Die Samstags-FAZ (Patrick Bahners) berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Danach können die Erben von Marlene Dietrich nicht verhindern, dass Filmaufnahmen einer Show der Sängerin bei Youtube gezeigt werden. Da es sich um ein Werk der Filmkunst handele, stünden die Rechte dem Regisseur und nicht der Sängerin zu.

LG Neubrandenburg – SS-Sanitäter: Nun greift auch lto.de (Till Mattes) den Eklat um das Verfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Zafke auf. Nachdem der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch bereits den Vorprozess platzen ließ und nun den Eintritt in die Beweisaufnahme hinauszögert, hat der Nebenklagevertreter Thomas Walther Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Die Generalstaatsanwaltschaft Rostock bezeichnete das Vorgehen in einer Stellungnahme als "schwer erträglich".  Dem Angeklagten wird Beihilfe zu Mord in 3.681 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zur Last gelegt.

StA Stade – Bushido-Foto: Der Rapper Bushido hat die Polizei in Stade wegen Verfolgung Unschuldiger und Verleumdung angezeigt, meldet focus.de. Die Polizei hatte nach einem Raubüberfall eine Fotografie Bushidos als Vorlage für ein Phantombild benutzt.

Großkanzleien und Arbeitszeit: Großkanzleien stellen sich auf die neue Generation von Anwälten ein, denen die Work-Life-Balance zunehmend wichtiger ist, weiß die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Linklaters biete beispielsweise ab dem 1. Mai ein alternatives Karrieremodell an, in dem Anwälte geregelte Arbeitszeiten bei geringerem Entgelt wählen können. Die Kanzlei McDermott Will & Emery bietet eine 35-Stunden-Woche an.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 18. April 2017: Zweifelhaftes Türkei-Referendum / BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung / EGMR zu Sturm auf russische Schule . In: Legal Tribune Online, 18.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22667/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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