Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Januar 2017: U-Aus­schuss im Fall Amri / Verbot der NPD? / Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Daten­heh­lerei-Para­gra­phen

16.01.2017

Recht in der Welt

USA – VW-Abgasskandal: Der VW-Manager Oliver Schmidt, dem eine aktive Rolle bei der Manipulation der Software von Dieselautos vorgeworfen wird, muss weiter in Haft bleiben, wie die Samstags-FAZ (Carsten Germis) schreibt. Es bestehe die Gefahr einer Flucht nach Deutschland, womit der Manager keine Auslieferung zu befürchten habe, so der zuständige Richter. Die FAS (Corinna Budras) berichtet ausführlich über die Hintergründe und die aktuellen Ereignisse im Strafverfahren der US-amerikanischen Justiz gegen das Unternehmen VW und einzelne Manager.

Frankreich – Dieselskandal: Die Pariser Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Autohersteller Renault aufgenommen, berichtet das Hbl (Thomas Hanke). Bei Abgastests, die das Umweltministerium im Jahr 2015 unmittelbar nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals anordnete, seien Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.

Türkei – Verfassungsreform: In der Türkei stimmte die erforderliche Mehrheit des Parlaments für die umstrittene Verfassungsreform, die ein Präsidialsystem einführen soll, wie zeit.de meldet.

Sonstiges

Recht und Religion: Im Ressort Zeitgeschehen berichtet die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) über die 60. Bitburger Gespräche zur Rechtspolitik in Trier, die rechtspolitische Herausforderungen des Verhältnisses zwischen Staat und Religion behandelten. Thematisiert wurde die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema Religionsfreiheit.

Steuerlich absetzbar? Volkswagen muss 4,3 Milliarden Dollar Strafe wegen manipulierter Abgassoftware entrichten. Sind diese Strafzahlungen steuerlich absetzbar? Dieser Frage geht die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) auf den Grund. Zwar seien Strafzahlungen nach dem deutschen Steuerrecht nicht absetzbar, allerdings könne die "Gewinnabschöpfung", bei welcher der Staat den Tätern entziehe, was diese unerlaubt erwirtschaftet hatten, steuerlich geltend gemacht werden.

Illegale Autorennen: Die Samstags-taz (Christian Rath) erklärt die Rechtslage zu illegalen Autorennen und Rasen auf öffentlichen Straßen. Es sei ein "Trend" der Justiz zu erkennen, bei Todesfällen auf Grund derartiger Rasereien von vorsätzlichen Tötungsdelikten auszugehen und nicht mehr nur von fahrlässigen Tötungen.

Sexualstrafrecht: Der Spiegel (Laura Backes) befasst sich mit der Strafverfolgung von Sexualdelikten und geht insbesondere der Frage nach, warum von den ohnehin nur wenig angezeigten Vergewaltigungen nur etwa acht Prozent der Fälle in einer Verurteilung mündeten.

Juristenstellen im Inkassowesen: Die Unternehmen in der Inkassobranche benötigten immer mehr qualifizierte Juristen, etwa in doppelter Stärke als noch im Jahr 2012, berichtet die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Grund dafür sei eine verstärkte Regulierung, beispielsweise durch das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken".

Präventivgewahrsam: Philip Schulte kritisiert auf juwiss.de den Beitrag des Kölner Strafrechtsprofessors Michael Kubiciel auf lto.de, in dem dieser sich für die Einführung eines polizeilichen Präventivgewahrsams auch für inländische "Gefährder" zur Terrorabwehr durch die Neufassung des § 20p BKA-Gesetz ausgesprochen hatte. Nicht nur erinnere ein solcher vorbeugender Gewahrsam an die "Schutzhaft" aus nationalsozialistischen Zeiten, die Argumente des "Erst-recht"-Schlusses und der Loyalitätspflicht von Staatsbürgern gegenüber dem Staat, mit denen Kubiciel einen solchen Präventivgewahrsam zu begründen versuche, seien rechtsdogmatisch nicht haltbar.

Geschichte deutscher Staatsverschuldung: Der Rechtsprofessor Richard Buxbaum von der Berkeley University behandelte in seinem Aufsatz "Sovereign Debtors Before Greece: The Case of Germany" die Geschichte deutscher Staatsverschuldung beginnend beim Versailler Vertrag nach dem ersten Weltkrieg bis zur Londoner Schuldenkonferenz von 1953. Er griff dabei auch "juristische Nachspiele" der Gegenwart auf. Im Sonntags-Feuilleton skizziert lto.de (Martin Rath) diese Geschichte der Staatsschulden, wie sie vom Aufsatz thematisiert wird, nach.

"Fake News": Falschmeldungen gefährdeten die Demokratie. Sie würden das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Frage stellen und bildeten eine Gefahr für rechtmäßige Wahlen. In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ analysiert Rechtsprofessor Rolf Schwartmann die Kooperation von Facebook mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum "Correctiv" mit dem Ziel, gegen "Fake News" vorzugehen – er hält das Einschalten des Presserates für notwendig – und fragt, welche weiteren Schritte die Bundesregierung gehen könnte. Schwartmann hält fest, dass es sich bei Maßnahmen im Kampf gegen Desinformation nicht um Zensur handele.

Das Letzte zum Schluss

Schmusekatzen: In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt das Halten von Raubkatzen als Statussymbol für Reiche. Das "Gassi"-Gehen mit den Schmusekatzen in der Öffentlichkeit soll nun durch ein neues Tierschutzgesetz mit Geld- und sogar Freiheitsstrafe geahndet werden können, schreibt die Montags-SZ (Sonja Zekri).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lz

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Januar 2017: U-Ausschuss im Fall Amri / Verbot der NPD? / Verfassungsbeschwerde gegen Datenhehlerei-Paragraphen . In: Legal Tribune Online, 16.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21773/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen