Die juristische Presseschau vom 13. Januar 2017: Ceta-Kri­tiker erneut geschei­tert / Blitz­re­form der Insol­venz­ord­nung / Popu­lismus versus Men­schen­rechte

13.01.2017

Recht in der Welt

EGMR zu Religionsfreiheit: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Björnstjern Baade erklärt auf verfassungsblog.de, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe sich in Sachen koedukativer Schwimmunterricht eines "technological fix" – des Burkinis – bedient, um praktische Konkordanz zu schaffen. Baade schildert anhand weiterer Fälle Möglichkeiten für eine technische Konfliktlösung und begrüßt diese Methode zur Abmilderung von Interessenkonflikten.

USA – weiteres Vorgehen gegen VW: Die US-Justiz plant, gegen einzelne VW-Manager gerichtlich vorzugehen – sechs VW-Mitarbeiter sind angeklagt. Sollten sie schuldig gesprochen werden, drohten ihnen langjährige Haftstrafen und Geldbußen. Eine Schlüsselrolle habe der Entwicklungsvorstand der Marke VW, Hans-Jakob Neußer. Das Hbl (Stefan Menzel/Martin Murphy u.a.) zeichnet anhand des Verlaufs des VW-Skandals persönliche Verfehlungen der Mitarbeiter nach.

In einem weiteren Beitrag schildert das Hbl (Volker Votsmeier) Fälle, in denen einzelne Personen bereits Konsequenzen aus dem VW-Skandal tragen: Der VW-Ingenieur James Liang warte auf das Urteil – er habe seine Schuld gestanden. Der VW-Manager Oliver Schmidt wurde bei einem Urlaub in Florida festgenommen. Die US-Justiz ginge in Fällen von Wirtschaftskriminalität vermehrt auch gegen handelnde Personen vor – womöglich betreffe dies auch bald die Topmanager von VW.

USA – Vergleich mit VW: Die SZ (Klaus Ott) führt aus, welches Fehlverhalten VW im Vergleich mit dem US-Justizministerium zugegeben hat. So gesteht VW etwa, dass 40 Mitarbeiter Dokumente vernichtet haben sollen, um die Manipulation zu vertuschen und die Ermittlungen zu behindern. Dass VW dieses Vorgehen zugebe, sei neu, so die SZ .

Grischa Brower-Rabinowitsch (Hbl) fordert, der VW-Aufsichtsrat müsse nun nach dem Vergleich mit dem US-Justizministerium endlich die Rolle des ehemaligen Vorstands Winterkorn vollumfänglich klären. Ob die VW-Mitarbeiter in den USA zur Verantwortung gezogen werden, sei fraglich, nachdem Deutschland nicht dorthin ausliefere. Topmanager wurden bislang nicht angeklagt, obwohl der "gesunde Menschenverstand" eingebe, dass eine Topführungskraft die Betrügereien billigend in Kauf nahm.

Türkei  Verfassungsreform: Michael Thumann (zeit.de) schildert in seiner Kolumne, warum die türkische Verfassungsreform zwar des Volkes Wille und dennoch ein Schritt in die Diktatur sein könne.

Ungarn – Haft für Flüchtlinge: Die ungarische Regierung erwägt, wegen einer erhöhten Terrorgefahr Flüchtlinge zu inhaftieren, bis deren Asylverfahren abgeschlossen ist. spiegel.de unterstreicht, es sei unklar, ob eine solche Regelung EU-rechtskonform wäre.

Polen – Konstitutionalismus: Die akademischen Assistentinnen Anna Mrozek und Anna Śledzińska-Simon befassen sich auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen Beitrag mit dem Konstitutionalismus in Polen. Sie werfen auch einen Blick auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland.

Polen – Protest gegen Regierung: Nachdem der Protest im polnischen Parlament beendet ist, fragt sich Florian Hassel (SZ), wie die Opposition nun weiter vorgeht. Er meint, es bleibe bislang nur die Möglichkeit, Rechtsverletzungen durch die Regierung "gründlich und klar nachvollziehbar zu dokumentieren". Zudem sollte sie Bürger zu weiteren Protesten gegen die Regierung anregen.

EuG zu Paninibildern: Auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) schreibt nun darüber, dass das Europäische Gericht die Klage eines Panini-Konkurrenten abgewiesen hat. Die EU-Kommission habe keine Fehler gemacht, als sie die Beschwerde des Unternehmens Topps Europe zurückwies, so das EuG.

Sonstiges

Menschenrechte und Populismus: "Wenn die Rechte einiger weniger verletzt werden, wackeln auch die Rechte der vermeintlichen Mehrheit, in deren Namen die Verletzungen stattfinden", so der Geschäftsführer von Human Rights Watch, Kenneth Roth. Die Menschenrechtsorganisation warnt anlässlich der Veröffentlichung ihres Jahresberichts vor der Gefahr für Menschenrechte durch populistische Politik, wie zeit.de schreibt.

Refugee Law Clinics: Seit September 2016 sammeln sich die "Refugee Law Clinics" in Deutschland unter dem Dachverband "RLCS Deutschland". Aus diesem Anlass interviewt juwiss.de (Maximilian Oehl) die Dachverband-Vorstände Laura Hilb und Christoph König unter anderem über die Gründe und Zielsetzungen des Dachverbands, ihre persönliche Motivation und die Unterstützer der "Clinics".

Buch über Kirchenrecht: Die taz (Philipp Gessler) rezensiert das Buch "Richter Gottes. Die geheimen Prozesse der Kirche". Die Journalistin Eva Müller gibt ihre Einblicke in die Prozesse vor Kirchengerichten und die Problematik der Kirche als Arbeitgeberin wieder. Sie illustriert insbesondere die kirchenrechtlichen Schwierigkeiten von Paaren, die in Eheprozessen vor Kirchengerichten ihre erste Ehe annullieren lassen wollen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Januar 2017: Ceta-Kritiker erneut gescheitert / Blitzreform der Insolvenzordnung / Populismus versus Menschenrechte . In: Legal Tribune Online, 13.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21709/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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