Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2017: Weißes Pulver an Gerichten / Befruch­tung ist keine Krank­heit / Streit wegen Boa­tengs Villa

12.01.2017

Recht in der Welt

EuG zu Panini-Bildern: Das Europäische Gericht hat eine Klage des Sammelbild-Anbieters Topps abgelehnt. Er hatte moniert, dass die EU-Kommission seine Beschwerde gegen das Quasi-Monopol des Konkurrenten Panini auf Sammelbilder von Fußball-Welt- und Europameisterschaften nicht aufgegriffen habe. Das EuG konnte keine Fehler der Kommission erkennen. Der Anwalt Fabian Reinholz beschreibt das Urteil auf lto.de und kritisiert, dass der maßgebliche Markt durch Einbeziehung der Sammelbilder von nationalen Ligen möglicherweise zu weit definiert wurde.

USA – VW: Volkswagen und die amerikanische Regierung haben sich auf einen Vergleich geeinigt, bei dem VW 4,3 Mrd. Dollar Strafe bezahlt und damit die strafrechtlichen Verfahren gegen das Unternehmen in den Vereinigten Staaten beigelegt sind. Gegen einzelne Manager werde aber weiter ermittelt, berichtet die FAZ (Carsten Germis).

Die FAZ (Marcus Jung) beschreibt, wie die US-Justiz den VW-Manager Oliver Schmidt unter dem Vorwurf einer "Verschwörung gegen die USA" festnehmen ließ. Führungskräfte aus entsprechenden Unternehmen sollten vor Reisen in die USA klären lassen, ob sie mit einer Verhaftung rechnen müssen.

Claus Hulverscheidt (SZ) stellt in einem Kommentar fest, dass es sich hier um keinen Wirtschaftskrieg handele. VW habe sich die Strafen durch seinen Betrug selbst eingebrockt. Kritisiert wird aber die zivil- und strafrechtliche Doppelbestrafung und die überhöhten Entschädigungen der Autokäufer (geschädigt sei nämlich vor allem die Umwelt). Außerdem gehöre auch der Hauptverantwortliche, Ex-VW-Vorstands-Chef Martin Winterkorn, vor Gericht.

Polen – Verfassungsgericht: Der Rechtsprofessor und Anwalt Marcin Matczak beschreibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), welche prozeduralen Einwände es gegen die Wahl eines neuen PiS-konformen Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts gibt. Die alten Richter des Gerichts übten keinen offiziellen, aber teilweise passiven Widerstand, indem sie keine Sitzungen mit den neuen Richtern anberaumten.

Das Letzte zum Schluss

Darth Vader am Bankautomat: bild.de berichtet über eine Straftat in Essen. Dort hatte eine Frau mit einer fremden EC-Karte einen vierstelligen Betrag abgehoben. In der Video-Aufzeichnung der Bank war zu sehen, dass sie dabei ein Darth Vader-Kostüm trug. Die Tarnung verriet sie aber auch. Als aufgrund eines Verdachts die Wohnung der Frau durchsucht wurde, fand man dort auch die Darth Vader-Verkleidung.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2017: Weißes Pulver an Gerichten / Befruchtung ist keine Krankheit / Streit wegen Boatengs Villa . In: Legal Tribune Online, 12.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21744/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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