Die juristische Presseschau vom 2. November 2016: Eini­gung zwi­schen Gema und Youtube / Gericht mis­sachtet Mut­ter­schutz / Völ­ker­recht im Cyberwar

02.11.2016

Nach jahrelangem Rechtsstreit einigen sich Gema und Youtube auf einen Lizenzvertrag. Außerdem in der Presseschau: Mutterschutz am LG Dortmund aus Sicht des BGH und der Cyberwar in den Augen des Völkerrechts.

Thema des Tages

Einigung zwischen Gema und Youtube: Nach jahrelangem Streit haben sich die Verwertungsgesellschaft Gema und der zu Google gehörende Internetdienstleister Youtube auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Über die Details wurde Stillschweigen vereinbart. Zuletzt war die Gema mit einer Schadensersatzklage vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. Die Streitparteien halten zwar an ihren gegenteiligen Rechtsauffassungen fest, wollen jedoch alle anhängigen Verfahren ad acta legen. Die SZ (Jens-Christian Rabe) und das Hbl (Ina Karabasz u.a.) berichten.

Laut Michael Hanfeld (FAZ) geht von der Einigung ein Signal aus, "dass schöpferisches und geistiges Eigentum auch im Internet etwas wert und nicht Allgemeingut ist". Dass die Gema auf freiwillige Zahlungen angewiesen sei, zeige jedoch, dass für den Gesetzgeber etwas zu tun bleibe. Leonhard Dobusch (netzpolitik.org) bedauert, dass es nach der Einigung kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben werde. Das schade der Rechtssicherheit: "Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus."

Die Welt (Benedikt Fuest) lässt den Medienrechtler Christian Solmecke zu Wort kommen, der auf offene Fragen hinweist, u.a. wie mit Remixen, Zusammenschnitten oder Coverversionen umgegangen wird.

Rechtspolitik

Urheberrechtsreform: Verlage kritisieren die geplante Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. Das Bildungsministerium hatte eine Studie in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kam, dass den Verlagen durch die Änderung kein wirtschaftlicher Schaden entstehe. Zahlreiche Verlage bestreiten das in einem an Bildungsministerin Wanka adressierten Brief, der der FAZ (Adrian Lobe) vorliegt. Sie kritisieren auch, dass durch die vorgesehene Verkürzung der Vertragslaufzeit die Gemeinschaft von Verlagen und Autoren zerstört werde.

Presseprivilegien für Hobbyblogger: Christian Rath (taz) befürwortet die Ausweitung von Presseprivilegien auf Hobby-Blogger, wie sie in einem Antrag der Grünen vorgeschlagen wird. Schon jetzt seien viele Rechte nicht hauptberuflichen Journalisten vorbehalten. Um in den Genuss der strafprozessualen Privilegien zu kommen, müsse man jedoch zumindest nebenberuflich Journalist sein. Dabei spreche viel dafür, auch Hobbyblogger zu schützen.

Kinderehen: Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) meint, dass es sich die Unionspolitiker, die eine pauschale Annullierung von Kinderehen fordern, zu einfach machten. Denn dadurch gäbe man manchen Frauen, die zum Beispiel eine Verbindung zum Ehepartner aufgebaut haben, "Steine statt Brot".

Sammelklagen: Im Leitartikel plädiert Philipp Vetter (Welt) für die Einführung von Sammelklagen in Deutschland. Das Verbraucherschutzrecht müsse amerikanischer werden.

Apothekenmarkt: Gesundheitsminister Gröhe will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof zu ausländischen Versandapotheken den Versandhandel mit Arzneien beschränken. Die FAZ (Andreas Mihm u.a.) zeigt, wie der Arzneimittelmarkt im europäischen Ausland reguliert ist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. November 2016: Einigung zwischen Gema und Youtube / Gericht missachtet Mutterschutz / Völkerrecht im Cyberwar . In: Legal Tribune Online, 02.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21026/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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