Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2016: Kon­to­ge­bühren vor Gericht / Grüne für mehr Pres­se­f­rei­heit / Pol­ni­sches Museum in Gefahr

25.10.2016

Recht in der Welt

Polen – Weltkriegsmuseum: Noch vor seiner Eröffnung muss das Danziger Weltkriegsmuseum vor Gericht um seine Existenz kämpfen. Der polnische Kulturminister will das Museum mit einem anderen, eigens gegründeten Museum zusammenlegen, da es bisher zu wenig "polnisch" sei. Das Museum beruft sich auf das polnische Museumsgesetz, das für Zusammenlegungen die Zustimmung des "Rats für Museumsfragen" vorsieht. Zudem will der Leiter des Museums sein Urheberrecht geltend machen, das auch durch EU-Recht geschützt sei. Die SZ (Florian Hassel) berichtet.

Polen/Ungarn – Rechtsstaatsverfahren: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de plädiert Kim Lane Scheppele, Professorin für Soziologie und International Affairs (Princeton), dafür, nicht nur gegen Polen, sondern auch gegen Ungarn ein Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 EUV einzuleiten. So könne dem Problem begegnet werden, dass Ungarn die Sanktionen gegen Polen blockiert.

Belgien – Ceta: Die Wallonie hält am Nein zur vorläufigen Anwendung von Ceta fest. Eine bis Montagabend gesetzte Frist verstrich. Damit wird das Abkommen vorerst nicht unterzeichnet. Über das Nein der Wallonen und die Frage, wie es jetzt weitergeht, schreiben die FAZ (Hendrik Kafsack) und spiegel.de (Markus Becker).

Ulrich Ladurner (blog.zeit.de) sieht die Schuld am Scheitern nicht bei Wallonen, sondern bei Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der eingeknickt sei und den Vertrag als gemischtes Abkommen einstufte, statt es "rechtlich einwandfrei" als EU-only-Vertrag zu behandeln. Der Juniorprofessor Matthias Goldmann zeigt sich auf verfassungsblog.de hingegen irritiert von Forderungen, das Abkommen jetzt doch ohne direkte Beteiligung der Mitgliedstaaten zu verabschieden. Der Abschluss leide nicht an zu viel, sondern an zu wenig demokratischer Mitbestimmung. Sinnvoll sei es, in Zukunft auch die belgischen Regionalparlamente in Verhandlungen einzubinden.

Griechenland – Fernsehlizenzen: Das oberste Verwaltungsgericht Griechenlands soll in Kürze über die Lizenzen von fünf griechischen Fernsehsendern entscheiden. Sie sind bei der Vergabe durch den Staatssekretär Nikos Pappas aus dem Amt des Ministerpräsidenten leer ausgegangen, berichtet die FAZ (Tobias Piller). Die Kläger berufen sich auf die Verfassung, die einen Rundfunkrat vorsieht, über dessen Besetzung sich Regierung und Opposition jedoch nicht einigen können. Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass die Zeitung der Regierungspartei Syriza private E-Mails des Vizepräsidenten des Gerichts veröffentlicht hat.

USA – Klage gegen Deutsche Bank: Der Superior Court im kalifornischen Orange County hat nach einem Bericht des Hbl (Michael Maisch) eine Klage des US-Fondsriesen Blackrock und anderer Investoren gegen die Deutsche Bank zugelassen. Sie werfen dem Geldhaus vor, seine Pflichten als Treuhänder für Portfolios von Hypothekenderivaten verletzt zu haben. Zusätzlich sieht sich die Bank in den USA mit Strafforderungen in Höhe von 14 Milliarden Dollar konfrontiert.

USA – Prozess gegen deutschen Magier: Dem deutschen Zauberer Jan Rouven drohen in den USA bis zu 30 Jahre Haft. Ihm wird vorgeworfen, kinderpornographisches Material besessen, benutzt und verbreitet zu haben. Rouven bestreitet die Vorwürfe. Den Fall schildert die SZ (Jürgen Schmieder).

ICSID – Vattenfall: Mit dem Verfahren zwischen Vattenfall und der Bundesrepublik vor dem Investitionsschiedsgericht ICSID befasst sich jetzt auch deutschlandfunk.de (Gigi Deppe).

Sonstiges

Datenschutz bei Pokémon Go: Der Spielentwickler Niantic hat eine Abmahnung von Verbraucherschützern akzeptiert und will seine Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für das Spiel "Pokémon Go" überarbeiten. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Meldung von spiegel.de mit. netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) hält das Spiel weiterhin für bedenklich in Bezug auf die gesammelten Informationen und rät dazu, sich abzumelden und die Daten löschen lassen.

Falsche Angaben bei Hartz-IV-Antrag: Falsche Angaben bei der erstmaligen Stellung eines Hartz-IV-Antrags können seit August leichter sanktioniert werden. Ein entsprechender Bußgeldtatbestand wurde geschaffen. Eine Betrugsstrafbarkeit scheitere oft daran, dass der Vorsatz nicht nachgewiesen werden könne, so die SZ (Thomas Öchsner).

Rainer Haubrich (Welt) begrüßt die Änderung: Nicht nur die Demokratie, auch der Sozialstaat müsse auf seine Weise "wehrhaft" sein.

Das Letzte zum Schluss

Streit um Unterschrift: Falsche Person, zu krakelig, zu schräg – Eine Arbeitnehmerin ist dreimal erfolgreich vor Gericht gezogen, um ein ordentlich unterschriebenes Arbeitszeugnis zu bekommen. Beim ersten Zeugnis ließ der Geschäftsführer die Personalreferentin unterschreiben. Beim zweiten Mal unterschrieb er angeblich wegen eines Schlüsselbeinbruchs sehr krakelig. Schließlich fand sich eine schräge Unterschrift unter der Beurteilung. Damit verletzte er jedes Mal seine Pflicht, ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis auszustellen entschieden die Richter und verhängten ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro, wie spiegel.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2016: Kontogebühren vor Gericht / Grüne für mehr Pressefreiheit / Polnisches Museum in Gefahr . In: Legal Tribune Online, 25.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20962/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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