Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2016: Kon­to­ge­bühren vor Gericht / Grüne für mehr Pres­se­f­rei­heit / Pol­ni­sches Museum in Gefahr

25.10.2016

Justiz

AG Ibbenbüren zu Zugunglück: Das Amtsgericht Ibbenbüren hat einen Landwirt wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann ein Zugunglück fahrlässig verursacht hat. Wegen fehlender Sicherung habe sich der Gülleanhänger von seinem Traktor gelöst und sei auf den Schienen stehen geblieben. Eine Regionalbahn stieß wenig später mit dem Anhänger zusammen, wobei der Fahrer und eine Frau starben. Die FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de berichten.

AG Düsseldorf zu Hetze auf Facebook: Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 20-Jährigen nach einer Meldung von spiegel.de wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar dazu aufgerufen hat, Polizeiwachen anzuzünden und Flüchtlinge "in einem Container langsam ersticken zu lassen" oder "in einem Boot zu versenken".

StA Hamburg zu Gruppenvergewaltigung: Die Hamburger Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren um eine Gruppenvergewaltigung Revision einlegen. Das Landgericht hatte die fünf mutmaßlichen Täter am vergangenen Donnerstag zu Haftstrafen verurteilt, die fast alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. In einer Petition kritisieren viele Bürger das Urteil als zu milde, wie die SZ (Peter Burghardt) und spiegel.de schreiben.

Strafanzeige im Fall al-Bakr: Die Familie des toten Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr will Anzeige gegen Bedienstete der sächsischen Justiz erstatten. Das meldet lto.de. Es müsse geprüft werden, ob die Verantwortlichen sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht haben, indem sie den mutmaßlichen Terroristen zu lange unbeaufsichtigt in einer Einzelzelle ließen.

OLG Düsseldorf zu Herbeiführung von "Gefahr im Verzug": Rechtsanwalt Detlef Burhoff (blog.burhoff.de) befasst sich mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die die Verwertbarkeit von Beweisen aus einer Wohnungsdurchsuchung zum Gegenstand hat. Die Polizeibeamten hatten Marihuana gerochen. Statt auf einen Durchsuchungsbeschluss zu warten, klopften sie an der Wohnungstür des später Angeklagten. Als dieser die Tür verriegelte, nahmen sie "Gefahr im Verzug" an und führten die Durchsuchung durch. Die Herbeiführung der Gefahr im Verzug sei ein schwerwiegender Verstoß, der zu einem Beweisverwertungsverbot führe, urteilten die Richter im Juni.

Arbeitsgerichte zu Kommunikation am Arbeitsplatz: Der Rechtsanwalt Philipp Wiesenecker gibt auf lto.de einen Überblick über die Rechtsprechung zu Äußerungsrechten am Arbeitsplatz. Während die Arbeitsgerichte bei Meinungsäußerungen grundsätzlich großzügig seien, sollten Arbeitnehmer bei DDR- und NS-Vergleichen und öffentlichen Äußerungen vorsichtig sein. Die Konkretisierung der Verhaltenspflichten könnte vertraglich oder durch Compliance-Richtlinien erfolgen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2016: Kontogebühren vor Gericht / Grüne für mehr Pressefreiheit / Polnisches Museum in Gefahr . In: Legal Tribune Online, 25.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20962/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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