Die juristische Presseschau vom 18. August 2016: Burka und Niqab / AfD-Post straf­frei / VW-Akten aus den USA

18.08.2016

Recht in der Welt

USA – VW-Akten: Europäische VW-Kunden verlangen laut SZ (Klaus Ott) von der US-Justiz Einsicht in die Akten der dort geführten Prozesse zum VW-Abgasskandal, um die Informationen für Schadensersatzklagen in Deutschland zu verwenden. Sie berufen sich auf eine Bestimmung im US-Recht, nach der Justizdokumente für Prozesse in anderen Staaten herausgegeben werden können. VW widerspricht der Akteneinsicht. Am 25. August will US-Richter Charles R. Breyer verhandeln.

USA – Copyright-Informationen: Die US-amerikanische Fotografin Carol Highsmith verklagt die Agentur Getty auf eine Milliarde Dollar Kompensationszahlung. Die Agentur hat Bilder, die Highsmith ohne Copyright in das Internet gestellt hatte, auf ihrer eigenen Plattform und mit einem Getty-Wasserzeichen zum Verkauf angeboten. Das könnte gegen den "Digital Millennium Copyright Act", verstoßen, der es verbietet Informationen über das Copyright zu verändern oder zu entfernen. Die FAZ (Andrea Diener) berichtet.

Großbritannien – Hassprediger: Ein britisches Gericht hat Anjem Choudary verurteilt. Der Hassprediger gilt als einer der mächtigsten Islamisten Europas. Seit mehr als 20 Jahren ist er im Visier der Behörden. Dem studierten Juristen ist es jedoch bisher gelungen, nicht strafrechtlich belangt zu werden. Jetzt wurde er verurteilt, weil er nach der Überzeugung des Gerichts in einem YouTube-Video zur Unterstützung des Islamischen Staates aufgerufen hat, so die Welt (Stefanie Bolzen).

Großbritannien – Brexit: Die Rechtswissenschaftler Arkadiusz Radwan und Hans-Bernd Schäfer beleuchten auf verfassungsblog.de rechtliche und rechtspolitische Aspekte des Brexits. So sei fraglich, ob das britische Parlament dem Brexit zustimmen müsse. Unklar sei auch, was "Brexit" überhaupt bedeute.

Juristische Ausbildung

Jurastudent in Rio: Der Hockeyspieler Moritz Trompertz ist gerade mit der Nationalmannschaft im Halbfinale ausgeschieden. Neben dem Sport studiert der 20-Jährige in Köln Jura. Über seine beruflichen Pläne und die Schwierigkeiten Sport und Studium unter einen Hut zu bekommen, schreibt die Zeit (Felix Lill).

Sonstiges

Europäisierung und Strafrecht: Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Herbert Landau befasst sich in einem Gastbeitrag für die FAZ mit dem Strafrecht in einem zusammenwachsenden Europa. Anlass ist die Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsidentität. Anders als in anderen Rechtsordnungen würde in Deutschland das Strafrecht kulturell in der Menschenwürde wurzeln. So seien Verständigungen im Strafprozess und Verurteilungen in Abwesenheit des Angeklagten dem deutschen Strafprozessrecht grundsätzlich fremd. Das Problem der "Kohärenz im Mehrebenensystemen" lasse sich jedoch durch eine "Kooperation der Höchstgerichte" lösen.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Die SZ (Bernd Kastner) erläutert, in welchen Fällen es zu doppelten Staatsbürgerschaften kommt. So erhalten Kinder aus binationalen Partnerschaften in der Regel zwei Staatsbürgerschaften. Wer sich einbürgern lässt, muss zwar grundsätzlich seinen alten Pass abgeben. Von dieser Regel gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa für EU-Ausländer und Angehörige von Staaten, die ihre Bürger nicht "entlassen".

Pokémon auf Privatgrundstücken: Immer wieder kommt es vor, dass Spieler von Pokémon Go bei der Jagd nach Pokémon Privatgrundstücke betreten. Rechtsreferendar Nicolas Höbel erläutert auf lto.de, dass neben den Spielern auch der Anbieter Niantic auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Meldung von Zweckentfremdung: Auf freitag.de beschäftigt sich Klaus Hennemann, ehemaliger Richter und Mitglied im Beirat des Whistleblower-Netzwerks e.V., mit dem Aufruf der Berliner Verwaltung, Verstöße gegen das Berliner Zweckentfremdungsgesetz zu melden. Das Gesetz verbietet die Vermietung von Wohnraum zu anderen Zwecken. Verstöße sind jedoch schwer zu beweisen, weshalb die Berliner Behörden nach Hinweisgebern suchen. Problematisch sei, dass die Behörden zur anonymen Abgabe von Hinweisen animiere, ohne dass ein Schutzbedürfnis wie etwa bei Whistleblowern bestehe.

Das Letzte zum Schluss

Abgeschleppt und geblitzt: In Russland ist ein Auto geblitzt worden, obwohl es gar nicht selbst fuhr: Es stand auf der Ladefläche eines Abschleppwagens, der 22 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. Trotzdem bekam der Inhaber des Autos einen Bußgeldbescheid. Die Polizei sprach von einem "technischen Fehler" und hat den Bescheid inzwischen aufgehoben, wie spiegel.de berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. August 2016: Burka und Niqab / AfD-Post straffrei / VW-Akten aus den USA . In: Legal Tribune Online, 18.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20318/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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