Die juristische Presseschau vom 19. November 2014: Prozess gegen Edathy – BAG zu Arbeitszeugnis – BSG zu künstlicher Befruchtung für Unverheiratete

19.11.2014

Recht in der Welt

EGMR zur Achtung des Familienlebens: Maximilian Steinbeis bespricht auf verfassungsblog.de ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Senchishak v. Finland. Die pflegebedürftige Klägerin zog nach einem Schlaganfall aus Russland zu ihrer einzigen Tochter nach Finnland. Weil sie dort keinen Aufenthaltsstatus erreichen konnte, zog sie vor den EGMR und machte unter anderem eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens geltend. Der EGMR habe unter anderem entschieden, dass zwischen den beiden kein nennenswertes Familienleben bestanden habe, weil sie lange voneinander getrennt gelebt hätten und weil die Zeit in Finnland wegen des unsicheren Aufenthaltsstatus zu instabil gewesen sei, um ein Familienleben zu begründen.

EGMR zu Abschiebung aus der Schweiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Schweiz untersagt, einen Iraner abzuschieben, weil ihm in Iran Folter und Haft drohen. Dies meldet die SZ.

EuGH – EU-Patent: Wie die FAZ meldet, hat der Generalanwalt dem Europäischen Gerichtshof empfohlen, Spaniens Klage gegen das EU-Patent abzuweisen. Spanien sieht in der Sprachregelung des EU-Patents, die lediglich Englisch, Deutsch und Französisch für die Patentanmeldung vorsieht, eine Diskriminierung nationaler Sprachen.

Sonstiges

Scheinselbständige: Die Deutsche Rentenversicherung fordert von der Bundesverwaltung 1,45 Millionen Euro Rentenversicherungsbeiträge, weil sie die Führer von Parlamentsbesuchern als Scheinselbständige beschäftigt haben soll. Vor diesem Hintergrund erläutern die Rechtsanwälte Alexander Bissels und Kira Falter in der FAZ die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern und raten Unternehmen im Zweifel die Clearing-Stelle der DRV anzufragen.

Schadensersatzforderungen von NS-Opfern: Andreas Fischer-Lescano entkräftet in der SZ die Argumentation der Bundesregierung, die sich gegenüber italienischen NS-Opfern auf Immunität beruft und Schadensersatzzahlungen verweigert. Er kritisiert das Vorgehen: "Während die Bundesregierung eine Sonntagsrhetorik der Menschenrechte pflegt und sich weltweit als Menschenrechtsexporteur geriert, stemmt sie sich unter Berufung auf die Immunität gegen deren gerichtliche Durchsetzung."

Lippenleser: Der Frage, ob der Einsatz von Lippenlesern bei Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Spieler verstößt, geht Rechtsanwalt Tim Bagger auf lto.de nach. Das Vorgehen sei rechtens, weil die Spieler dem Club umfassende Persönlichkeitsrechte zur kommerziellen Verwertung einräumen. Zudem sei das schützenswerte Interesse der Spieler bei Tausenden von Zuschauern stark eingeschränkt.

Wegzugbesteuerung: Die Folgen der im Einkommensteuergesetz neu geregelten Wegzugbesteuerung bespricht Rechtsanwalt Peter Fabry in der FAZ. Das mittlerweile als "Lex Porsche" bekannte Gesetz könne bei Familienunternehmen "massive Kollateralschäden" auslösen und bedürfe einer Korrektur.

Das Letzte zum Schluss

Diebstahl von 93 Ü-Eiern: Ein Heißhunger auf Schokolade oder die Jagd nach den Überraschungseier-Figuren muss eine junge Frau in Wolfsburg umgetrieben haben. Mit insgesamt 93 Ü-Eiern sei sie von Mitarbeitern eines Geschäfts festgehalten worden, als sie den Laden verlassen wollte und durch den prall gefüllten Rucksack auffiel. Das meldet spiegel.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. November 2014: Prozess gegen Edathy – BAG zu Arbeitszeugnis – BSG zu künstlicher Befruchtung für Unverheiratete . In: Legal Tribune Online, 19.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13851/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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