Die juristische Presseschau vom 19. November 2014: Prozess gegen Edathy – BAG zu Arbeitszeugnis – BSG zu künstlicher Befruchtung für Unverheiratete

19.11.2014

Im Februar beginnt der Prozess gegen Sebastian Edathy wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie. Außerdem in der Presseschau: BGH hält einen Nachtrag bei Verdachtsberichterstattung für ausreichend, BAG billigt ein "befriedigend" im Arbeitszeugnis, und wie eine Frau versuchte, 93 Ü-Eier zu entwenden.

Thema des Tages

LG Verden – Edathy: Der Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy beginnt am 23. Februar. Am gestrigen Dienstag hat das Landgericht Verden die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Edathy wird der Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material vorgeworfen. Die FAZ (Eckart Lohse/Majid Sattar), die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz), Die Welt (Manuel Bewarder/Martin Lutz) und die FR (Holger Schmale) berichten und fassen die Vorwürfe zusammen. Der Prozess finde wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor dem LG statt und wurde auf neun Prozesstage terminiert.

lawblog.de (Udo Vetter) stellt klar, dass bisher lediglich der Versuch nachgewiesen werden konnte, sich kinderpornografisches Material zu verschaffen. Dieser sei aber dem Besitz rechtlich gleichgestellt. Heribert Prantl (SZ) bemängelt, dass in Fällen wie dem Edathys die Unschuldsvermutung missachtet werde. Die Verhandlung vor Gericht sei aber richtig, "weil in dieser Causa so viel unklar ist."

Rechtspolitik

Tarifeinheit: Die Stellungnahme des DGB zum geplanten Gesetz über die Tarifeinheit stellt die FAZ (Dietrich Creutzburg) vor. Die Mitgliedsgewerkschaften seien sich uneinig, inwiefern die Auflösung der Tarifkollisionen nach dem Mehrheitsprinzip das Streikrecht einschränke, sodass einige Gewerkschaften den Entwurf völlig ablehnten. Das Papier enthalte zudem einige Änderungsvorschläge und Bitten um Klarstellungen, etwa in Bezug auf die Frage, ob die Auflösung nach dem Mehrheitsprinzip die Allgemeinverbindlicherklärung von Branchentarifverträgen unterlaufen könnte.

Jugendmedienschutz: internet-law.de (Thomas Stadler) bespricht die aktuelle Fassung zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Zentraler Bestandteil der Novellierung sei die Einfügung von Altersstufen für entwicklungsbeeinträchtigende Internetinhalte. Die Pflicht zur Alterskennzeichnung für solche Internetinhalte könne zu einem faktischen Zwang zur Alterskennzeichnung werden, "wenn die Jugendschutzprogramme alle Websites ausfiltern, die überhaupt keine Alterskennzeichnung haben". Dies schränke gerade kleine Seitenanbieter ein und sei wegen der Informationsfreiheit von Kindern und Jugendlichen problematisch.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. November 2014: Prozess gegen Edathy – BAG zu Arbeitszeugnis – BSG zu künstlicher Befruchtung für Unverheiratete . In: Legal Tribune Online, 19.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13851/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen