Die juristische Presseschau vom 17. September 2014: Maas und der Google-Algorithmus – Keine Eilbedürftigkeit bei Uber – Fehlende Übersetzungen bei EU-Dokumenten

17.09.2014

Justiz

BGH zu Reiseverträgen: Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Verbraucherschützern abgewiesen, die erreichen wollten, dass ohne Angabe genauer Flugzeiten eine Buchung nicht bestätigt werden darf. Vertragsschlüsse mit der Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt" seien jedoch nicht zu beanstanden, so der BGH nach Meldung der FAZ und lto.de.

OLG Hamm zu Gefängnisärzten: Auch ein Gefängnisarzt ist den Insassen als seinen Patienten gegenüber ausschließlich Arzt und hat nach medizinischen Gesichtspunkten zu entscheiden. So entschied das Oberlandesgericht Hamm laut lawblog.de (Udo Vetter) als ein Gefängnisarzt wegen Unstimmigkeiten zwischen seinem Patienten und dem Personal der Haftanstalt eine Drogentherapie des Inhaftierten nicht fortsetzen wollte und dessen Drogenersatzmittel um 50 Prozent kürzte. Der Gefangene habe Anspruch auf Verlegung in eine andere Haftanstalt.

LG Frankfurt zu Uber: Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung gegen Uber nun doch aufgehoben. Zwar hält das Gericht an der Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells von Uber fest, es fehle aber an der im Eilverfahren nötigen Eilbedürftigkeit, meldet lto.de. Die antragstellende Taxi Deutschland Servicegesellschaft wolle aber nun vor das Oberlandesgericht ziehen, denn entgegen der Feststellung des Landgerichts sei eine frühere Antragstellung wegen erforderlicher Beweisermittlung nicht möglich gewesen, berichtet auch die SZ (Jan Wilmroth). Die taz (Christian Rath) stellt das Verfahren und die Entscheidungen etwas ausführlicher dar.

LAG Hessen – Pause im Zinshändlerstreit: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den auf diesen Freitag angesetzten Gerichtstermin auf den 31. Oktober verschoben, um der Deutschen Bank und den vier von ihr zuvor entlassenen Zinshändlern weitere Gelegenheit zum Vergleich zu bieten, berichtet das Handelsblatt (Peter Köhler). Die Kündigungen waren ergangen wegen Fehlverhaltens bei der Ermittlung von Referenzzinsen.

LG München – Anklageschrift Deutsche Bank: Wie das Handelsblatt (Peter Köhler/Kerstin Leitel) schreibt, liegt den Anwälten der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank nun die 110-seitige Anklageschrift vor. Den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Fitschen, weil er die Falschaussage anderer nicht verhindert habe, bezweifelt die Kanzlei Linklaters in einem Gutachten und auch der pensionierte Präsident des Stuttgarter Oberlansdesgerichts, Eberhard Stilz.

AG Kerpen zu Fake-Profilen bei Ebay: Wer bei der Anmeldung bei Ebay entgegen den Nutzungsbedingungen keine korrekten Angaben mache, könne bei Zuschlag keine Lieferung verlangen, da kein Kaufvertrag zustande komme, entschied das Amtsgericht Kerpen nach Meldung von lawblog.de (Udo Vetter).

AG Koblenz zu Haftung von Anschlussinhabern: Rechtsanwalt Karsten Gulden (infodocc.info) teilt mit, dass das Amtsgericht Koblenz eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen habe, weil die Klägerin nicht habe nachweisen können, dass die Beklagte und nicht ein Anschlussmitinhaber die Rechtsverletzung begangen habe. Es sei grundsätzlich von der Rechtstreue eines Anschlussinhabers auszugehen und diesem könne nicht auferlegt werden nachzuweisen wer außer ihm Verantwortlich sei. Das überdehne die sekundäre Darlegungslast.

EuGH-Richter von Danwitz im Interview: Der deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof und Kammervorsitzende Thomas von Danwitz spricht mit der SZ (Wolfgang Janisch) im Interview über die wertbildende Bedeutung des EuGH neben dem Bundesverfassungsgericht, welche sich auf die EU-Grundrechte-Charta beziehe und so jedem Gericht einen eigenen Entscheidungsraum belasse. Er äußert sich auch zu den Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und dem "Recht auf Vergessen". Bei Letzterem hält er die Kritik, an einem Vorrang des Persönlichkeitsrechts im Zweifel nicht für gerechtfertigt. Der Vorrang beziehe sich nicht auf die Medienfreiheit oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, sondern auf die wirtschaftlichen Interessen Googles.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. September 2014: Maas und der Google-Algorithmus – Keine Eilbedürftigkeit bei Uber – Fehlende Übersetzungen bei EU-Dokumenten . In: Legal Tribune Online, 17.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13203/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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