Die juristische Presseschau vom 17. September 2014: Maas und der Google-Algorithmus – Keine Eilbedürftigkeit bei Uber – Fehlende Übersetzungen bei EU-Dokumenten

17.09.2014

EU-Parlament und Werchowna Rada haben dem Assoziierungsabkommen zugestimmt. Außerdem in der Presseschau: Justizminister Maas erntet Kritik für seine Forderung nach Offenlegung von Googles Algorithmus, das LG Frankfurt hat die einstweilige Verfügung gegen Uber wieder aufgehoben, der EGMR stärkt die Rechte der Opposition, Kritik an Sterbehilfe für Gefangene in Belgien und das demokratiehindernde Fehlen von Übersetzungen von EU-Dokumenten ins Deutsche.

Thema des Tages

EU – Assoziierungsabkommen mit der Ukraine: Das Europäische Parlament und das Parlament in Kiew (Werchowna Rada) haben am Dienstag gleichzeitig für das umstrittene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Urkaine gestimmt. Nun müssen noch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Das Abkommen ist Teil der Brüsseler Nachbarschaftspolitik zur stärkeren Bindung sechs ehemaliger Sowjetrepubliken an die EU um durch politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel stabile Verhältnisse an den EU-Außengrenzen zu schaffen. Der anhaltende Widerstand Russlands, insbesondere wegen des enthaltenen Freihandelsabkommens, könnte sich, nach verschiedentlich geäußerten Befürchtungen europäischer Politiker, noch negativ auf den endgültigen Inhalt des Abkommens auswirken. Kurz vor der Abstimmung war Ende letzter Woche noch der geplante Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Regelungen zum Freihandel auf Drängen Russlands bis Ende 2015 verschoben worden. Es berichtet unter anderem die taz (Eric Bonse) und die Welt (Florian Eder/Christoph B. Schiltz ), die auch auf die Rolle des Abkommens als politischer Sprengstoff in der Beziehung beider Parteien zu Russland eingeht.

Thomas Ludwig (Handelsblatt) sieht denn auch in dem Verschieben des Freihandelsabkommens die Einsicht "nicht unnötig Öl in ein ohnehin schwer zu löschendes Feuer zu gießen".

Rechtspolitik

Anti-Stress-Verordnung:  Auf lto.de begrüßt Rechtsanwalt Christian Oberwetter, dass die Regierung sich mit der nun für 2016 geplanten Anti-Stress-Verordnung nicht stresst. Er stellt die bereits bestehenden Regelungen zum Arbeitnehmerschutz in diesem Bereich vor und die Möglichkeiten ihrer konkreten Umsetzung. Insbesondere für klare Regeln zur Trennung von Dienst und Freizeit sowie zum Umgang mit digitalen Medien könne eine gut durchdachte Verordnung jedoch sorgen.

Reden zum 70. DJT: Von der Rede des Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Auftakt des 70. Deutschen Juristentages berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Vor dem Hintergrund des Diktums "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat" sprach er davon was Recht leisten kann. Im Hinblick auf die viel kritisierte juristische Aufarbeitung der deutschen Unrechtsregime sagte Gauck: "Was nach rechtsstaatlichen Maßgaben nicht verurteilt werden kann, darf auch nicht verurteilt werden." Gerichtsverfahren böten aber auch ohne Verurteilung einen Ort der Auseinandersetzung mit Geschehenem. lto.de (Pia Lorenz) bezieht auch die Reden des Vorstandspräsidenten des Deutschen Juristentags Thomas Mayen und von Justizminister Heiko Maas in ihren Bericht ein.

Maas will Googles Algorithmus: Die SZ berichtet von der Forderung des Justizministers Heiko Maas, Google solle seinen Suchalgorithmus offenlegen. Justizstaatssekretär Gerd Billen weist auf die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens hin, die ihm die Macht zur Beeinflussung ganzer Geschäftsfelder einräume und mit einer gewissen Verantwortung einhergehe. Datenschutzexperte und Blogger Jürgen Greuter warnt, dass Kenntnis des Algorithmus die Beeinflussung der Suchergebnisse durch Dritte ermögliche.

Carsten Knop (FAZ) hält Maas' Forderung für "abstrus", selbst wenn die Eindämmung der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens zugunsten des Wettbewerbs grundsätzlich sinnvoll sei. Karl-Heinz Büschemann (SZ) meint es gehe um Geschäftsgeheimnisse und vom Coca-Cola-Konzern könne man auch das Brauserezept nicht fordern. Insbesondere eine bessere Aufklärung der Nutzer sei hilfreicher als dieser juristisch fragwürdige Vorstoß.

Tarifeinheit und Arbeitskampfrecht: Rechtsprofessor Gregor Thüsing kritisiert im Handelsblatt den Vorschlag der Arbeitsgruppe zum Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Danach blieben entscheidende Fragen unbeantwortet. Etwa die Frage des Streikrechts der Minderheitengewerkschaften würde letztlich den Gerichten überlassen. Wesentliche Fragen der Grundrechtsausübung habe aber der Gesetzgeber zu entscheiden, Tarifeinheit ohne ein gesetzliches Arbeitskampfrecht gehe nicht. Wenn wenig einschneidende Normen gewollt seien, könne man diese auf Regelungen zum Arbeitskampf im besonders sensiblen Gebiet der Daseinsvorsorge beschränken.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. September 2014: Maas und der Google-Algorithmus – Keine Eilbedürftigkeit bei Uber – Fehlende Übersetzungen bei EU-Dokumenten . In: Legal Tribune Online, 17.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13203/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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