Die juristische Presseschau vom 16. August 2016: Nur Che­f­arzt ist Che­f­arzt / Fol­gen­loses Burka-Verbot / Polizei gegen Auto-Poser

16.08.2016

Der BGH stärkt die Position von Patienten, die nur von einem bestimmten Arzt operiert werden wollen. Außerdem in der Presseschau: In Frankreich hat das Burka-Verbot keine Wirkung gezeigt. In Mannheim geht die Polizei gegen Auto-Tuner vor.

Thema des Tages

BGH zu Chefarztbehandlung: Wer als Patient die Operation durch den Chefarzt vereinbart hat und dann von einem anderen Arzt operiert wird, kann grundsätzlich Schmerzensgeld verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Die Einwilligung des Patienten beziehe sich nur auf den vereinbarten Arzt. Auch wenn der vertretende Arzt keinen Fehler gemacht habe, dürfe der rechtswidrige Eingriff nicht folgenlos bleiben. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch) auf der Titelseite und lto.de.

Rechtspolitik

Burka: Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Rupert Scholz hält ein gesetzliches Burka-Verbot für rechtlich möglich, meldet focus.de. Zum gleichen Ergebnis kommt der emeritierte Rechtsprofessor Friedhelm Hufen laut Bild (Ralf Schuler/Franz Solms-Laubach). Dort wird auch exklusiv der entschärfte Wortlaut der geplanten "Berliner Erklärung" der Unions-Innenminister vorgestellt, wonach kein Burka-Verbot mehr gefordert wird. Das CDU-Parteipräsidium forderte die Unions-Innenminister auf, sektorelle Burka-Verbote zu prüfen, etwa im Straßenverkehr oder vor Gericht, berichtet spiegel.de.

Staatsbürgerschaft: Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat vorgeschlagen, dass Flüchtlingskinder, die in Deutschland geboren wurden, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Bisher gilt das Geburtsortprinzip nur, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als acht Jahren legal in Deutschland lebt. Ramelows Vorschlag wird auch von Innenpolitikern der SPD und der Grünen unterstützt, berichtet die taz (Daniel Bax).

Datenschutz: In der SPD wird vorgeschlagen, den Datenschutz für Unternehmen vom Innenministerium ins Justizministerium zu verlagern. In der Union wird dies abgelehnt. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) schildert die Diskussion.

BND und Journalisten: Mehrere Journalistenverbände protestieren, dass in der geplanten Novellierung des BND-Gesetzes keine Schutzklausel für (ausländische) Journalisten enthalten ist. In Koalitionskreisen wird erwidert, dass die Grenze zwischen Journalisten und Propagandisten bzw. Terroristen oft fließend sei. Die SZ (Ronen Steinke) beschreibt die Debatte.

AGG: Der Anwalt Thomas Gennert argumentiert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard, es gebe keine Schutzlücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Er lehnt die vorgeschlagene Fristverlängerung für Klagen und ein Verbandsklagerecht ab.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. August 2016: Nur Chefarzt ist Chefarzt / Folgenloses Burka-Verbot / Polizei gegen Auto-Poser . In: Legal Tribune Online, 16.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20298/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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