Die juristische Presseschau vom 15. Dezember 2015: Anwalt vor Gericht / EU-Daten­schutz / Staat­s­umbau in Polen

15.12.2015

Justiz

EuGH-Präsident: Die FAZ (Reinhard Müller) interviewt Koen Lenaerts, den belgischen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs, zur Rolle des Gerichts bei der europäischen Integration und seinem Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht sowie zur angedachten Verdoppelung der Richterstellen am EuGH.

BGH – Internet-Bewertung: Am heutigen Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof zur Klage eines Zahnarztes wegen eines unvorteilhaften Beitrags im Bewertungsportal Jameda. Während der Kläger behaupte, dass der Verfasser nie in seiner Praxis gewesen sei, weigere sich das beklagte Portal, dessen Identität offenzulegen, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Weil es sich aber nicht anders gegen den Löschungsanspruch des Arztes zur Wehr setzen könne, sei eine Lockerung des Rechts auf Anonymität denkbar.

OLG München – NSU: Nach Einschätzung von spiegel.de (Wiebke Ramm) hat die Einlassung der Hauptangeklagten im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München das Ziel verfolgt, eine im psychologischen Sinne abhängige Persönlichkeit zu zeichnen. Die diesbezüglichen Behauptungen stünden jedoch im Widerspruch zu bisherigen Erkenntnissen aus dem Verfahren. Zschäpe sei durch die von ihrem Verteidiger vorgetragene Erklärung "genauso fremd geblieben wie vorher".

OLG Frankfurt zu Falschbegutachtung: Ein Gutachter, der vier hessischen Steuerfahndern "paranoid-querulatorische" Eigenschaften attestierte, muss den Begutachteten wegen dieser Einschätzung mehr als 200.000 Euro Schadensersatz zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Über den jahrelangen Rechtsstreit und dessen Hintergründe – die nun erfolgreichen Kläger waren aufgrund der Begutachtung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden – berichtet die SZ (Markus Zydra).

OLG Hamburg – Hausbesetzer: Über einen Schadensersatzprozess mit ungewöhnlicher Konstellation schreibt die taz-Nord (Kai von Appen). Der Eigentümer eines vormals besetzten Hauses verlangt von mehreren Besetzern Ersatz für die mutmaßliche Zerstörung einer wertvollen Eingangstür im Zuge der polizeilichen Räumung. Die beklagten Besetzer würden zumindest die vollständige Zerstörung der Tür bestreiten.

OVG B-B zu Menschen-Museum: In einem Kommentar bezeichnet Jost Müller-Neuhof (Tsp) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur "Körperwelten"-Ausstellung Gunther von Hagens als "falsches Urteil". Dessen Ausstellungsobjekte mögen "nach den Buchstaben" des Bestattungsgesetzes zwar Leichen sein, als speziell präparierte "Kunststofffiguren in Menschenform" unterfielen sie jedoch nicht dem Regelungsgehalt dieses Gesetzes, das Gesundheitsgefahren vorbeugen soll. Hagens Schau mag unsittlich sein, Richter aber "sind keine Sittenwächter."

LG München I – Kindesmisshandlung: Vor dem Landgericht München I muss sich ein junger Mann wegen versuchten Mordes zum Nachteil seiner Tochter verantworten. Er soll das zur Tatzeit acht Wochen alte Kleinkind derart heftig geschüttelt haben, dass es bleibende Hirnschäden erlitt, schreibt die SZ (Christian Rost). Zum Prozessauftakt habe der Angeklagte ein Bild harmonischen Familienlebens gezeichnet.

LG Waldshut-Tiengen – Bayer: Die taz bringt ein Porträt einer jungen Frau, die nach Einnahme einer Antibabypille eine Embolie erlitt und unter dramatischen Umständen gerettet werden konnte. Als Klägerin vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen fordert sie vom Hersteller Bayer wegen mangelhafter Aufklärung über das mit Einnahme der Pille verbundene, erhöhte Thromboserisiko Schmerzensgeld und Schadensersatz, das Verfahren beginnt am kommenden Donnerstag.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Dezember 2015: Anwalt vor Gericht / EU-Datenschutz / Staatsumbau in Polen . In: Legal Tribune Online, 15.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17858/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen