Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2015: Generalanwalt zu EZB-Staatsanleihenkauf – BGH zu Legal Highs – Kind als Schaden

15.01.2015

Der Generalanwalt beim EuGH erklärt die EZB-Staatsanleihen für zulässig. Außerdem in der Presseschau: Bundesregierung beschließt Ausweisentzug, BVerfG zu Datenübermittlung aus Gerichtsakten, BGH zu Legal Highs, OLG Oldenburg zu Kind als Schaden, Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich gekippt und warum ein Hund fürs Fernsehen zahlen sollte.

Thema des Tages

EuGH – EZB*: Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hat am gestrigen Mittwoch in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof den angekündigten Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank im Rahmen des Outright Monetary Transactions Programm für mit den EU-Verträgen vereinbar erklärt. Die FAZ (Helene Bubrowski/Reinhard Müller), die SZ (Wolfgang Janisch/Markus Zydra), die Badische Zeitung (Christian Rath), das Handelsblatt (Ruth Berschens u.a.), lto.de (Constantin van Lijnden) und zeit.de (Mark Schieritz) stellen das Verfahren vor dem EuGH und die Argumentation des Generalanwalts ausführlich dar. Er habe der EZB ein weites Ermessen zugestanden, die Notenbank jedoch einer Begründungspflicht für die jeweiligen Anleihenkäufe unterworfen. Sie müsse im Einzelfall ausführlich begründen, warum die Ankäufe notwendig waren, sodass die Maßnahme vom EuGH überprüfbar bleibe. Die Schlussanträge des Generalanwalts seien nicht bindend, jedoch folge der EuGH diesen in der Regel.

Die Zeit (Giovanni di Lorenzo) führt ein ausführliches Gespräch mit EZB-Chef Mario Draghi. Themen des Interviews sind unter anderem die Zinspolitik der EZB und die geplanten Anleihenkäufe.

Nach Marc Beise (SZ) zeige die Argumentation des Generalanwalts eine vermittelnde Position, ein Kampf der Gerichte zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht sei abgewendet. Holger Stelzner (FAZ) kommentiert, das BVerfG könne zwar noch immer eine Kompetenzüberschreitung rügen, jedoch würden durch die EZB in der Zwischenzeit Tatsachen geschaffen werden.

Rechtspolitik

V-Leute: Die SZ (Georg Mascolo) berichtet von einer Forderung der Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten zu schaffen. Nach derzeitiger Rechtslage müssten die Informanten und die Mitarbeiter der beiden Behörden befürchten, strafrechtlich belangt zu werden, etwa wegen Unterstützung einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung. Zudem vertreten einige Kollegen die Ansicht, dass es für den Einsatz von V-Leuten bisher keine gesetzliche Ermächtigung gebe. Zwischen dem Justiz- und dem Innenministerium sei die konkrete Umsetzung umstritten, denkbar wäre eine Generalklausel oder ein Katalog mit erlaubten Straftaten.

Ausweisentzug: Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Änderung des Personalausweisgesetzes auf den Weg gebracht. Künftig soll deutschen Staatsbürgern, die sich an islamistischen Kämpfen in Krisenregionen beteiligen wollen, der Personalausweis bis zu drei Jahren entzogen werden können, um sie an der Ausreise zu hindern. Das Handelsblatt (Till Hoppe) und die taz (Anja Maier) stellen die geplante Regelung und die Kritik der Opposition dar. Die FAZ (Majid Sattar) schildert zudem die von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Einführung der Strafbarkeit des Versuchs der Ausreise in terroristischer Absicht.

IT-Sicherheitsgesetz: Über die bevorstehenden Änderungen für mittelständische Unternehmen im Zusammenhang mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz informiert die FAZ (Joachim Jahn). Wer eine Internetseite betreibe, gelte als Dienstanbieter und müsse ausreichende Abwehrmaßnahmen gegen cyberkriminelle Angriffe treffen. Zudem wird der aktuelle Stand bei den Verhandlungen über die EU-Datenschutzgrundverordnung erläutert.

Mietpreisbremse: Aufgrund der zahlreichen Ausnahmen und der Befristung auf fünf Jahre kritisiert der Deutsche Mieterbund den Entwurf zur Mietpreisbremse und fordert stattdessen eine bundesweit und unbefristet geltende Regelung. Das berichten die Welt (Norbert Schwaldt) und die FAZ (Joachim Jahn/ Henrike Roßbach).

* Anm. d. Red.: Kurz nach Veröffentlichung haben wir die Überschrift geändert, die zunächst missverständlich klang, als habe bereits der EuGH entschieden und nicht erst der Generalanwalt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2015: Generalanwalt zu EZB-Staatsanleihenkauf – BGH zu Legal Highs – Kind als Schaden . In: Legal Tribune Online, 15.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14380/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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