Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Oktober 2014: EuGH verhandelt über BVerfG-Vorlage – Bayern ist liberaler als Maas – Kohl gibt nicht auf

13.10.2014

Recht in der Welt

USA - beschlagnahmtes Geld: spiegel.de beschreibt, wie die US-Polizei sich mit Hilfe von beschlagnahmtem Geld teure Ausrüstungsgegenstände kauft. Grundlage sei das Federal Civil Forfeiture Law, das Beschlagnahmungen schon beim Verdacht erlaubt, dass das Geld aus kriminellen Geschäften stammt. Der Betroffene muss dann beweisen, dass das Geld legal erlangt wurde.

Sonstiges

Reproduktionsmedizin: Die Samstags-SZ (Christina Berndt) gibt einen Überblick über die faktische Lockerung des Embryonenschutzgesetzes in den letzten Jahren. Heute gelten die Präimplementationsdiagnostik und die Embryonenspende nicht mehr als verboten, auch könnten einer Frau mehr als drei Embryonen eingepflanzt werden. Weiterhin verboten seien aber die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Bei der Liberalisierung habe die Kieler Professorin Monika Frommel mit ihren Gutachten eine wichtige Rolle gespielt.

Kinderrechte: In der Samstags-FAZ (Reinhard Müller) wird beschrieben, wie das Grundgesetz und vor allem die Kinderrechtskonvention Kinderrechte schützen. Anlass ist die Verleihung des Friedensnobelpreises an zwei Kinderrechtler.

Unrechtsstaat: Die Montags-Welt (Matthias Heine) zeichnet die Geschichte des Begriffs "Unrechtsstaat" nach, der keineswegs erst im Zusammenhang mit der DDR aufgekommen sei. Vielmehr sei er 1853 von einem preußischen Abgeordneten im Zusammenhang mit der drohenden Diskriminierung von Katholiken benutzt worden.

Kriminalitätsentwicklung: blog.beck.de (Henning-Ernst Müller) schätzt anhand wissenschaftlicher Daten, dass die Zahl der Straftaten in Deutschland in den letzten 20 Jahren um 40 Prozent zurückging. Die Zahl der Verurteilten liege unabhängig von der Zahl polizeilicher Ermittlungen immer unter einem Prozent der Bevölkerung.

Google-Suchlisten: Der Spiegel (Melanie Amann) schildert, wie Google Kriterien zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Recht auf Vergessenwerden entwickeln muss. Von außen seien die Kriterien bisher nicht erkennbar. In dem von Google berufenen Beirat gebe es Befürworter und Gegner dieser Rechtsprechung.

Rocker-Tattoos: Rocker dürfen Kennzeichen von verbotenen Clubs nur dann sichtbar als Tattoo tragen, wenn der Tätowierer künstlerisch tätig geworden ist. Wurde das Tattoo lediglich vom Original kopiert, ist keine Berufung auf die Kunstfreiheit möglich, analysiert der Vereinsrechtler Florian Albrecht auf lto.de.

Verfassungsschutz: Vierzig Verfassungsschützer haben mit falschen Bärten und Perücken an einer Fernsehdokumentation mitgewirkt, die an diesem Montag (22 Uhr) im WDR-Fernsehen und am Mittwoch (20.15) im SWR ausgestrahlt wird. Die Sendung bringe interessante Einblick, aber keine Antworten zum NSU-Versagen, rezensieren die Montags-SZ (Hans Leyendecker), die Montags-taz (Christian Rath) und internet-law.de (Thomas Stadler) recht übereinstimmend.

Das Letzte zum Schluss

StA Kempten - Kokain und Vergewaltigung: Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen den Polizisten Armin N. erhoben. Er soll Kokain konsumiert und seine Frau vergewaltigt haben. Beruflich war er laut spiegel.de Chef des Rauschgiftdezernats bei der Polizei in Kempten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Oktober 2014: EuGH verhandelt über BVerfG-Vorlage – Bayern ist liberaler als Maas – Kohl gibt nicht auf . In: Legal Tribune Online, 13.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13459/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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