Die juristische Presseschau vom 11. August 2015: Netz­po­li­tik-Er­mitt­lun­gen ein­ge­stellt – Ge­heim­nis und Verrat – 50 Jahre Ver­bands­kla­gen

11.08.2015

Justiz

BVerfG – Rentenzusage: Nach jahrelanger Prüfung hat der Petitionsausschuss des Bundestages entschieden, dass DDR-Übersiedlern erteilte Zusagen, ihre Rentenansprüche würden nach dem Fremdrentengesetz so behandelt, als wenn das gesamtes Arbeitsleben in der Bundesrepublik verbracht worden wäre, hinfällig sind. Entsprechend habe sich bereits das Bundesarbeitsministerium geäußert, so die FAZ (Stefan Locke) in einer ausführlichen Darstellung der Problematik. Ein Betroffener habe nach mehrjährigem Instanzenzug bereits vor zwei Jahren eine Verfassungsbeschwerde gegen seinen Rentenbescheid eingelegt. Bislang sei noch nicht absehbar, ob und wann sich das Gericht der Beschwerde annimmt.

BVerfG zu Grunderwerbsteuer: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt kritisiert Rechtsprofessorin Johanna Hey das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer vom 23. Juni. Die Entscheidung, nicht die Nichtigkeit, vielmehr die Unvereinbarkeit der Ersatzbemessungsgrundlage mit dem Gleichheitssatz festzustellen, sei zwar bei Steuergesetzen üblich. In der Folgen würden derartig verfassungswidrige Gesetze jedoch nicht rückabgewickelt. Dies sei bei der jetzigen Entscheidung anders: das Gericht habe eine rückwirkende Korrektur ab 2009 gefordert. Somit verschiebe sich das Risiko verfassungswidriger Steuergesetze zulasten der Steuerpflichtigen.

BVerfG – Biogasbauern: Die taz (Jost Maurin) berichtet über Verfassungsbeschwerden von Biogasbauern. Die Beschwerdeführer behaupten einen verfassungswidrigen Eingriff in ihr Eigentumsrecht durch die im vergangenen August in Kraft getretene Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

OLG Celle – Islamisten: Im Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer des IS vor dem Oberlandesgericht Celle äußerte sich nun der zweite Angeklagte zu den Beweggründen seiner Reise nach Syrien. "Deutlich erlebnisorientierter" als sein Mitangeklagte habe Ebrahim H.B. dabei persönlichen Frust über die kurzfristige Absage einer geplanten Hochzeit als Motiv beschrieben, so die FAZ (Reinhard Bingener). Seine Meldung zu einem Selbstmordattentat in Bagdad sei nur als Tarnung für eine Flucht erfolgt.

VGH Mannheim zu Stuttgart 21: Die frühere baden-württembergische Verkehrsministerin Tanja Gönner muss die Weitergabe ihrer E-Mails an den Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz gegen das Großprojekt Stuttgart 21 durch die jetzige Landesregierung hinnehmen. Ein Antrag Gönners auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Nach Meldung von lto.de muss jedoch vor der tatsächlichen Weitergabe ein Richter alle E-Mails privaten Inhalts aussortieren.

GBA – Übergriffe gegen Flüchtlinge: Der Generalbundesanwalt hat in drei Fällen aus dem zweiten Jahresquartal Vorermittlungen wegen Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte eingeleitet und sieht in jüngsten Angriffen "eine besondere Gefahr für den Rechtsfrieden". Dies teilte das Bundesjustizministerium nach Bericht der SZ (Tanjev Schultz) zu einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) mit. Durch eine seit Beginn dieses Monats greifende Gesetzesänderung seien die Möglichkeiten des GBA, bei schwerwiegenden Straftaten oder Staatsschutz-Fällen selbst tätig zu werden, erweitert worden.

Verbandsklagen: Seit 50 Jahren haben Verbraucherverbände das Recht, im Namen der Allgemeinheit Musterprozesse zu führen. Das Handelsblatt (Anja Stehle) erinnert an bekannte Fälle und schreibt, dass die Ausweitung der Klagebefugnis auf andere Verbände auch Kritik erfahre. So habe der frühere Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau (SPD) die demokratische Legitimation der Verbände Nabu und BUND anlässlich deren Engagements gegen die Elbvertiefung in Frage gestellt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. August 2015: Netzpolitik-Ermittlungen eingestellt – Geheimnis und Verrat – 50 Jahre Verbandsklagen . In: Legal Tribune Online, 11.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16564/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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