Die juristische Presseschau vom 10. November 2015: Zschäpe vor Aus­sage / Welt­straf­ge­richt vor Her­aus­for­de­rung / Spa­nien vor Spal­tung

10.11.2015

Recht in der Welt

Weltstrafgerichtsbarkeit: Aus Anlass mutmaßlicher Drohungen ethnisch motivierter Übergriffe seitens des Präsidenten Burundis stellt die SZ (Ronen Steinke) die aus dem Völkermord im benachbarten Ruanda gezogenen rechtlichen Konsequenzen dar. Deren herausragendste sei die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, der auch bei den jetzigen Aufrufen zu Massengewalt zuständig sei. Gleichwohl besitze der Gerichtshof keine Polizei, sei also nach wie vor auf die Bereitschaft der Weltgemeinschaft angewiesen, menschenrechtsverletzende Diktatoren zu verfolgen.

Spanien – Katalonien: Nachdem das katalanische Parlament für eine Unabhängigkeitsresolution gestimmt hat, kündigte der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy die Anrufung des Verfassungsgerichts in der Sache an. Hierdurch würde die Umsetzung der Resolution für maximal fünf Monate suspendiert, schreibt die FAZ (Leo Wieland). Der Ministerpräsident scheine zudem gewillt, in Anwendung eines entsprechenden Verfassungsartikels die Absetzung der katalanischen Regionalregierung wegen Rechtsverletzungen zu betreiben.

Belgien – Facebook: Nach einer Meldung von zeit.de hat ein Gericht in Brüssel dem sozialen Netzwerk Facebook unter Androhung einer Strafe von 250.000 Euro untersagt, Daten von Nicht-Mitgliedern zu sammeln. Verfahrensgegenständlich sei ein bestimmter Identitäts-Cookie gewesen, der das Verhalten von Nutzern auf Seiten mit dem Like-Button verfolge.

Ägypten – Journalist: Die SZ (Paul-Anton Krüger) berichtet zur Festsetzung eines ägyptischen Enthüllungsjournalisten durch die dortige Militärstaatsanwaltschaft. Dem Journalisten werde offenbar vorgeworfen, entgegen einer behördlichen Anordnung zu einem Militärgerichtsverfahren gegen mutmaßlich abtrünnige Offiziere berichtet zu haben.

Sonstiges

Zahlungsaufforderungen: Die SZ (Berrit Gräber) legt dar, wie Verbraucher zwischen seriösen und unseriösen Zahlungsaufforderungen unterscheiden können.

Das Letzte zum Schluss

Kinderlärm: Der von Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehende Lärm ist vom deutschen Gesetzgeber vor einigen Jahren durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes gegenüber anderen Lärmquellen privilegiert worden. Derartige Geräuscheinwirkungen sind nun von Anwohnern regelmäßig hinzunehmen. Dass die Rechtslage in Großbritannien anders ist, ergibt sich aus einer Meldung von focus.de. Dort wird zu einem Rentnerehepaar berichtet, das sich nach andauernden Störungen zum Kauf einer "Anti-Kind-Maschine" entschloss. Das Gerät sende nur für junge Menschen – dann aber schmerzhaft - wahrnehmbare, hohe Töne aus und wirke äußerst effektiv. Bei seinem Einsatz würden die vormals lärmenden Nachbarskinder "weinend" davonlaufen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. November 2015: Zschäpe vor Aussage / Weltstrafgericht vor Herausforderung / Spanien vor Spaltung . In: Legal Tribune Online, 10.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17490/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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