Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2014: Mindestlohn beschlossen – NSA überwacht deutschen Studenten – EGMR verurteilt Russland

04.07.2014

Recht in der Welt

EuGH zum Informationsrecht: Der Europäische Gerichtshof gab am gestrigen Donnerstag der Europaparlamentarierin Sophie In't Veld Recht, die vom EU-Ministerrat Auskunft über das Bankdatenabkommmen Swift verlangt hatte, meldet die SZ. Der Ministerrat hatte die Auskunft unter Berufung auf den "Schutz internationaler Beziehungen" verweigert, was den Luxemburger Richtern als Begründung einer Gefährdung des öffentlichen Interesses nicht ausreichte. Die Entscheidung könne internationale Verhandlungen zwischen der EU und den USA transparenter machen.

EGMR zu Russland: Wie die taz (Christian Rath) darstellt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen einer Ausweisung von mehreren tausend Georgiern im Jahr 2006 verteilt. Russland habe gegen das Verbot von Massenausweisungen ohne Einzelfallprüfung verstoßen, das in einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt ist.

EGMR zum Burkaverbot: Vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Burkaverbot in Frankreich vergleicht Ursula Rüssmann in ihrem Kommentar in der FR die Rechtslage in Frankreich und Deutschland und kommt zu dem Schluss, dass es ein "so weitreichendes Burkaverbot" hierzulande nicht geben werde. Zudem fordert sie die Abschaffung des Verbots von Kopftüchern im Öffentlichen Dienst, weil es Ausschlüsse schaffe.

Sonstiges

NSA-Untersuchungsausschuss: Vor dem NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat der ehemalige Mitarbeiter der NSA William Binney ausgesagt. Die SZ (Stefan Braun), zeit.de (Kai Biermann) und die taz (Konrad Litschko) berichten ausführlich von der Vernehmung. Binney habe dir Behörde wegen der Datensammelwut verlassen und das Vorgehen vor dem Ausschuss scharf kritisiert.

EU-Kommissionspräsident: Professor Christian Joerges und Florian Rödl beschäftigen sich auf verfassungsblog.de mit der Diskussion um die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten. Sie bestimmen das Verhältnis der Kommission, des Europäischen Rates und des Parlaments und kritisieren die Auffassung, die demokratische Legitimation der EU könne durch eine Spitzenkandidatur gesteigert werden.

Bewerberdaten: Die Welt (Stephan Maass) geht der Frage nach, welche persönlichen Daten von Bewerbern durch Unternehmen im Bewerbungsprozess eingesetzt werden dürfen. Hierfür werden die Positionen der Anwälte Philipp Byers und Christoph Abeln dargelegt.

Das Letzte zum Schluss

Kind darf nicht Waldmeister heißen: Wie blog.beck.de (Hans-Otto Burschel) meldet, wollten Eltern in Bremen ihrem Kind den Vornamen "Waldmeister" geben, durften es aber nach dem Oberlandesgericht Bremen nicht. Das Wort "Waldmeister" werde als Bezeichnung für eine Pflanze, eine Geschmacksrichtung und einen Beruf verwendet und sei als Name  überraschend. Deshalb werde der Name als lächerlich empfunden, die Namensgebung sei als verantwortungslos abzulehnen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2014: Mindestlohn beschlossen – NSA überwacht deutschen Studenten – EGMR verurteilt Russland . In: Legal Tribune Online, 04.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12447/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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