Die juristische Presseschau vom 31. März 2016: Neue Chance für Erb­schaft­steuer? / Ver­rückte Anwältin? / Deut­sche Flücht­lings­kinder?

31.03.2016

BVerfG entwarnt: vorerst keine Konsequenzen, falls Erbschaftsteuer länger dauert. Außerdem: Keine Strafrechtsreform wegen Hasskommentaren, Rechtsanwältin für Kleinbauern gegen RWE und Staatsangehörigkeit in der Flüchtlingsdebatte.

Thema des Tages

BVerfG und Erbschaftsteuer: Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts erklärte gegenüber der FAZ (Joachim Jahn/Manfred Schäfers), dass es zunächst keine Konsequenzen gebe, wenn sich die Politik bis Juni nicht auf eine Erbschaftsteuerreform einigen könne. Die bisherigen Normen gälten dann notfalls länger. Diese Äußerung sei aufgrund der Gepflogenheiten des Karlsruher Gerichts als verbindlich anzusehen. Der Beitrag skizziert zudem den Stand der Verhandlungen und gibt eine Prognose des Sprechers wieder, was etwa passiere, sollte nach dem 1. Juli ein Betroffener gegen seinen Steuerbescheid klagen.

Joachim Jahn (FAZ) ist erleichtert, dass die "Kaffeesatzleserei" nun ein Ende habe. Zwar sei damit "etwas Druck aus dem Kessel gewichen", allerdings bestehe nun auch die "neue Chance" "einen ganz neuen Anlauf" zu starten.

Rechtspolitik

Menschenrechte und Unternehmen: Deutschland ist als UN-Staat seit 2011 dazu verpflichtet, die UN-Leitlinien für Unternehmen und Menschenrechte umzusetzen. Der Plan der Bundesregierung solle bald stehen. Die SZ (Caspar Dohmen) betont, dass der Nutzen der Maßnahmen davon abhänge, wie verbindlich die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Unternehmen seien.

Hasskommentare: Die Bundesregierung sieht die bestehende Rechtslage als ausreichend an, um digitale Hasskriminalität zu ahnden – sie strebt daher keine Reformen an, schreibt lto.de (Ulf Nadarzinski). Dies geht aus den Antworten auf eine Anfrage der Grünenfraktion hervor.

Integrationsgesetz: "Wer nicht lernt, wird bestraft" – spiegel.de (Anna Reimann) beantwortet Fragen um die geplante Reform de Maizières, Flüchtlinge, die nach drei Jahren nicht ausreichend Deutsch gelernt haben, zu sanktionieren.

Sexualstrafrecht: Es sei eine "Lücke im deutschen Sexualstrafrecht", dass "Begrapschen" grundsätzlich nicht strafbar ist, bemerkt focus.de (Anja Willner). Maas' geplante Strafrechtsreform sehe nicht vor, "Grapschen" zu kriminalisieren, allerdings habe das Bundesjustizministerium erklärt, sich nicht generell vor einer umfassenderen Reform zu verschließen.

Ceta: Dürfen die nationalen Parlamente über Ceta abstimmen? Grundsätzlich nicht, meint SPD-Europaabgeordneter Bernd Lange und erläutert im Interview mit der taz (Kai Schöneberg) die Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente im Hinblick auf Handelsabkommen der EU.

Embryospende: Die SZ (Kim Björn Becker) erläutert, warum das "Netzwerk Embryonenspende" aus Reproduktionsmedizinern das Gutachten des deutschen Ethikrates unterstützt und resümiert die Vorschläge.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2016: Neue Chance für Erbschaftsteuer? / Verrückte Anwältin? / Deutsche Flüchtlingskinder? . In: Legal Tribune Online, 31.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18872/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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