Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2015: BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter – Pegida-Organisator und Volksverhetzung? – Knigge für Polizeibehörden

22.01.2015

Recht in der Welt

Argentinien - Anklage gegen Kirchner öffentlich: Der Oberste Gerichtshof Argentiniens veröffentlichte am gestrigen Mittwoch die Anklageschrift gegen die argentinische Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner. Sie soll geplant haben, den mutmaßlichen iranischen Tätern eines Anschlags auf ein jüdisches Gemeindehaus Straffreiheit zu gewähren, um die Beziehung zum Iran nicht zu gefährden. Der eigentliche Ankläger und Verfasser der Anklageschrift Alberto Nisman war kurz vor der Anhörung am vergangenen Montag tot aufgefunden worden. Dies berichten süddeutsche.de sowie zeit.de und gehen dabei auch auf den Tod Nismans ein.

Türkei - Urteil gegen Polizisten: Zwei Polizisten, die den 19-jährigen Ali Ismail Korkmaz im Juni 2013 bei den Gezi-Park-Protesten zusammen mit anderen verprügelt hatten, wurden nun jeweils zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Opfer fiel wegen der durch die Schläge erlittenen Hirnblutungen ins Koma und verstarb später. Einen Tötungsvorsatz habe das Gericht in Kayseri nicht erkennen können. spiegel.de berichtet von der Entscheidung.

USA - Amoklauf in Kino: Am vergangenen Dienstag begann in Colorado der Strafprozess gegen James Holmes, der im Juli 2012 bei der Premiere eines "Batman"-Films in Aurora zwölf Kinobesucher erschossen und weitere 58 verletzt hatte. Während die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe fordere, geben Verteidigung und Holmes selbst an, der Angeklagte könne "richtig" nicht von "falsch" unterscheiden und deswegen nicht schuldig gesprochen werden. Dies berichtet die FAZ (Christiane Heil).

Sonstiges

Rechtsgrundlage des Irak-Einsatzes?: Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags Norbert Röttgen (CDU) befasst sich für die Zeit mit etwaigen Rechtsgrundlagen für den Irak-Einsatz der Bundeswehr und moniert, die Argumentation der Bundesregierung sei verfassungsrechtlich unzulässig. Allerdings wäre es gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes möglich sich hinsichtlich der Europäischen Sicherheits- und Außenpolitik auf ein "System kollektiver Sicherheit" zu berufen und so den Einsatz zu legitimieren. Röttgen stellt sich zudem konkret gegen eine Auslegung von Artikel 87a des Grundgesetzes, die den deutschen Streitkräften erlaube in Fällen als "Nothilfe" gegenüber Drittstaaten einzuschreiten, sofern deutsche Sicherheitsinteressen berührt seien.

Das Letzte zum Schluss

Knigge für Polizeibehörde: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf ihre Facebook-Freunde nicht duzen. Dies gebietet ein Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Einige Facebook-Freunde der Polizei NRW Essen bedauern die Rückkehr zum förmlichen Sie, denn dieses schaffe Distanz und sei "ein Zeichen für fehlende Bürgernähe". Von der neuen "Benimmregel" berichtet spiegel.de (kbl).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2015: BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter – Pegida-Organisator und Volksverhetzung? – Knigge für Polizeibehörden . In: Legal Tribune Online, 22.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14445/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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