Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2015: BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter – Pegida-Organisator und Volksverhetzung? – Knigge für Polizeibehörden

22.01.2015

Der BGH stärkt das Vorkaufsrecht der Mieter. Außerdem in der Presseschau: Ermittlungen gegen Pegida-Organisator wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Erweiterung der Strafbarkeit von Schmiergeldzahlungen, ausführliches Plädoyer gegen Cannabis-Verbot, Volksentscheide könnten Demokratie fördern und auch eine Polizeibehörde muss sich an Knigge halten.

Thema des Tages

BGH zu Vorkaufsrecht des Mieters: Mieter können einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Vermieter die bewohnte Wohnung in eine Eigentumswohnung umwandelt und diese dann, ohne den Mieter entsprechend zu benachrichtigen, verkauft. Die Höhe des Anspruchs richte sich dann nach dem für den Mieter entgangenen Gewinn. Dies entschied der Bundesgerichtshof am gestrigen Mittwoch und stärkte somit das Vorkaufsrecht der Mieter. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt und dann verkauft ohne die "vorgeschriebenen Informationen über eine geplanten Verkauf" an die Mieterin zu übermitteln. Der Käufer hatte dann der Betroffenen die Wohnung zum Kauf angeboten, allerdings zu einem deutlich höheren Preis, als er ihn gezahlt hatte. Diese klagte daraufhin gegen den ehemaligen Vermieter und soll nun Schadensersatz in Höhe von 79.000 Euro erhalten. Den Fall und die Entscheidung stellen die FAZ (Joachim Jahn), die SZ (Wolfgang Janisch) und die Welt (Norbert Schwaldt) dar.

Rechtspolitik

Psychisch kranke Straftäter: Die taz (Christian Rath) erläutert die geplanten Änderungen zur Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus. So orientiere sich der Vorschlag einer Bund-Länder-Kommission "stärker am Prinzip der Verhältnismäßigkeit". Insbesondere werden zwei Fristen eingeführt, nach deren Ablauf der Betroffene nur bei Vorliegen eines bestimmten Grades der Gefährlichkeit weiterhin untergebracht bleiben darf. Die psychische Verfassung des Untergebrachten solle künftig auch regelmäßig von sich abwechselnden externen Sachverständigen überprüft werden, um Routinegutachten zu vermeiden.

Im Interview mit der FAZ (Albert Schäffer) schildert der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) die geplante Reform und erklärt unter anderem den Sicherungsgedanken hinter besagter Maßregel. Er stellt weiter besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung sowie an die vorausgesetzten Prognosen hinsichtlich des Täterverhaltens.

Anti-Korruptions-Reform: Die Bundesregierung brachte am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, nach dem Bestechung und Bestechlichkeit im Rahmen von "geschäftlichem Verkehr" umfassender bestraft werden sollen. Die geplante Regelung kriminalisiere auch Sachverhalte, die nicht unter die bisher bestehenden Strafnormen fielen. Damit solle ein EU-Rahmenbeschluss umgesetzt werden. Dies melden das Handelsblatt und zeit.de.

Volksentscheid: Heribert Prantl (SZ) meint, Volksentscheide seien sinnvoll – auch, wenn Pegida sie fordere. Die Politik habe deren Einführung bislang versäumt und somit die "partielle Politikverachtung" in der Bevölkerung unterstützt. Sie müsse sich für eine direkte Demokratie einsetzen, eine Demokratie "näher hin zum Bürger". Dabei ist es Prantl wichtig, klarzustellen, dass damit allerdings keine Hinwendung zu Pegida gemeint sein soll.

Cannabisverbot: Die Zeit (Khuê Pham) sammelt Argumente für eine Legalisierung von Cannabis und wagt dabei eine Erklärung für die Schwierigkeiten einer solchen Reform. So werden beispielsweise Länder mit einer liberaleren Politik in Sachen Cannabis vorgestellt, deren Regelungen Deutschland als Vorbild nehmen könnte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2015: BGH stärkt Vorkaufsrecht der Mieter – Pegida-Organisator und Volksverhetzung? – Knigge für Polizeibehörden . In: Legal Tribune Online, 22.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14445/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen