Die juristische Presseschau vom 17. August 2016: Miss­brauchter Face­book-Account / Teil­weises Bur­ka-­Verbot / Nie­der­sachsen klagt nicht gegen VW

17.08.2016

Justiz

Neue BSG-Senatsvorsitzende: Beim Bundessozialgericht sind vier Richter zu Senatsvorsitzenden ernannt worden: Wolfgang Spellbrink, Peter Becker, Sabine Knickrehm und Ernst Hauck. Das berichtet lto.de.

OLG Hamm zu Aufklärungspflichten beim Zugewinnausgleich: lto.de verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm zu nachehelichen Aufklärungspflichten. Ein Ehepaar ging ursprünglich von einem jeweils hälftigen Miteigentum am gemeinsam errichteten Eigenheim aus. Noch während des Zugewinnausgleichsverfahrens erfuhr der Mann, dass er Alleineigentümer ist. Darüber hätte er seine Ehefrau aufklären müssen, so das Gericht.

LG Berlin zum Widerruf bei Online-Dating-Portalen: Rechtsanwalt Thomas Radar (lto) bespricht eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 30. Juni 2016. Dort wird das Angebot von Online-Dating-Portalen als digitale Inhalte eingestuft, mit dem Ergebnis, dass das Widerrufsrecht für den Verbraucher erlischt. Das Gericht lasse Sinn und Zweck des § 356 Abs. 5 BGB unberücksichtigt und verkenne, wen der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift vor welchen Folgen habe schützen wollen.

ArbG Düsseldorf zur Kündigung nach Morddrohung: Wer seinen Chef mit den Worten "Ich stech’ Dich ab!" bedroht, muss mit einer Kündigung rechnen, hat laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

AG Kaiserslautern zur Veröffentlichung von Polizistenvideo: Christian Rath (BadZ) kommentiert die Entscheidung des Amtsgericht Kaiserslautern, in der festgestellt wurde, dass die Veröffentlichung von Aufnahmen, in denen Polizisten während eines Einsatzes zu sehen sind, unzulässig ist. Die Veröffentlichung verstoße gegen das urheberrechtlich geschützte Recht am eigenen Bild und gegen die strafrechtlich geschützte Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.

VW-Skandal: Das Land Niedersachsen will VW nicht wegen der Kursverluste nach dem Abgasskandal auf Schadensersatz verklagen. Das berichtet spiegel.de und bezieht sich dabei auf eine Äußerung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD). Der Finanzminister des Landes Peter-Jürgen Schneider (SPD) teilte mit, dass auch ein Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Kursverlust der VW-Aktie für das Land keinen einklagbaren Schaden darstelle. Die FAZ (Carsten Germis) und die SZ (Kathrin Werner, Klaus Ott) fassen zusammen, welche juristischen und dann auch finanziellen Folgen dem Konzern sonst drohen. So kommen in den USA neben den hohen Entschädigungszahlen wohl auch ein Strafverfahren und empfindliche Strafzahlungen auf VW zu. Möglicherweise muss das Unternehmen auch bestimmte Auflagen des US-Justizministeriums erfüllen, mutmaßt das Hbl (Martin Murphy, Thomas Jahn). Die Gespräche zwischen VW und dem amerikanischen Justizministerium sollen noch vor den dortigen Präsidentschaftswahlen im November abgeschlossen sein.

Wahn III: Bundesrichter Thomas Fischer setzt in seiner Kolumne auf zeit.de seine Reihe der Betrachtungen des menschlichen Wahns und sein Verhältnis zum § 20 StGB fort. Angesichts aktueller Diskussionen, beispielsweise zur Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht zur Terrorabwehr appelliert er, "die Errungenschaften der Freiheit ernst zu nehmen", denn nur dann werde man "die kommunikative Kraft haben, eine Unterscheidung von Wahn und Wirklichkeit durchzusetzen, die vor der Geschichte eine Weile Bestand haben mag."

Terroristen-Prozesse: zeit.de (Christoph Herwartz) stellt die Arbeit der Staatsschutzsenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor. Die meisten der Angeklagten sind Islamisten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. August 2016: Missbrauchter Facebook-Account / Teilweises Burka-Verbot / Niedersachsen klagt nicht gegen VW . In: Legal Tribune Online, 17.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20308/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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